Frage zu ärztl. Schweigepflicht

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Draco
Beiträge: 5
Registriert: 13.01.2015, 14:05

Frage zu ärztl. Schweigepflicht

Beitrag von Draco » 13.01.2015, 14:13

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig.
Ich habe eine Frage zur ärztl. Schweigepflicht.

Ich lebe in Deutschland und wurde vor einigen Tagen vom Krankenwagen abgeholt. Da leider in meiner Nähe kein Krankenhaus frei war, wurde ich nach Österreich gebracht.
Dort wurde der Verdacht auf Epilepsie geäußert - jetzt weiß ich nicht, ob diese Info an die deutschen Behörden (Zulassungsbehörde) weitergegeben werden darf oder nicht.
Ich habe gehört, dass in Österreich diese Info an die österr. Behörde weitergeleitete wird - gilt dies auch, wenn ein Ausländer in Behandlung ist?

Wäre super wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Falls nicht wäre es gut, wenn ihr mir ein Forum o.Ä. empfehlen könntet.

Danke.



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 13.01.2015, 14:50

In Österreich besteht weder von ärztlicher Seite her noch für das Krankenhaus die Verpflichtung, eine Epilepsie den Behörden zu melden. Wenn sie aber unter Epilepsie leiden, müssen Sie auch bedenken, dass bei einem Unfall vom Gericht Einsicht in die Krankengeschichte verlangt werden kann.
Zuletzt geändert von Manannan am 13.01.2015, 20:00, insgesamt 1-mal geändert.

Draco
Beiträge: 5
Registriert: 13.01.2015, 14:05

Beitrag von Draco » 13.01.2015, 19:39

Danke für diese Antwort.
Gibt es hierzu eine Quelle - im Idealfall einen Gesetzestext?
----

In meinem Fall ist das mit der Epilepsie so eine Sache...
Es wurden unmittelbar nach meiner Ohnmacht Tests auf Epilepsie gemacht, da ich diese Ohnmacht/Epilepsie/... in der Vergangenheit schon mehrfach hatte - es konnte aber NIE nachgewiesen werden, dass es tatsächlich Epilepsie ist.
Es steht daher seit Jahren der Verdacht auf Epilepsie - nachweisbar ist dies jedoch bis heute nicht.
Es gibt zwar

Im Arztbrief steht, dass ich jetzt 6 Monate lang kein Auto/Fahrzeug fahren darf.
Wie sieht hier die Lage aus?
Immerhin ist es ja nur ein Verdacht....
Zudem bin ich auf das Auto angewiesen - sonst komme ich nicht zur Arbeit (täglich 60km hin und rück).
Kann man wirklich aufgrund eines Verdachts hin ein Fahrverbot verhängen?
Kann hier evtl. der Neurologe diese Sperre verkürzen/aufheben, wenn er ebenfalls keinen Auslöser der Ohnmacht/Epilepsie findet?

Danke schonmal.

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 13.01.2015, 20:00

Sollten Sie in diesen sechs Monaten aus diesem Grund einen Unfall verursachen, dann sind Sie sich auch hoffentlich der Folgen bewusst, was da auf Sie zukommt. Sie haften dann nicht nur moralisch, sondern auch zivil- und strafrechtlich zur Gänze für die Folgen.

Da Sie Deutscher sind und Ihren Angaben zu Folge auch in Deutschland wohnen, müssen Sie die Rechtsgrundlagen unter jusline.de erfragen. Ich kann hier nur auf die österreichischen verweisen und das is § 12a FSG:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10012726

MG
Beiträge: 1494
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 14.01.2015, 13:13

Abgesehen von allen juristischen Überlegungen, fehlen mir einfach die Worte... Wie kann man bei Ihrer Vorgeschichte (mehrfache, bislang ungeklärte Ohnmachten...) auch nur daran denken, ein Fahrzeug zu lenken?

RA Michael Gruner

Draco
Beiträge: 5
Registriert: 13.01.2015, 14:05

Beitrag von Draco » 14.01.2015, 16:20

MG hat geschrieben:Abgesehen von allen juristischen Überlegungen, fehlen mir einfach die Worte... Wie kann man bei Ihrer Vorgeschichte (mehrfache, bislang ungeklärte Ohnmachten...) auch nur daran denken, ein Fahrzeug zu lenken?

RA Michael Gruner
Weil diese Ohnmachten jedes Mal während eines Videospiels auftraten und die Ärzte bis heute keinen Auslöser fanden.
Soll ich mich jetzt in eine dunkle Höhle verkriechen und hoffen, dass ich bald sterbe??

Personen mit Schlaganfall bspw. dürfen ja auch ohne Einschränkungen am Straßenverkehr teilnehmen.
Ich kenne einige ältere Personen in meinem Bekannten- u. Verwandtenkreis, welche schon 1-4 Schlaganfälle hinter sich hatten.
Diese Personen dürfen bis heute ohne Einschränkung Fahrzeuge führen.
Bitte erklären Sie mir diesen Missstand.

Draco
Beiträge: 5
Registriert: 13.01.2015, 14:05

Beitrag von Draco » 15.01.2015, 10:30

Ich war heute vormittag nochmals bei meinem Hausarzt.
Als sich dieser den Arztbrief über das EEG durchlas, schlug er die Hände über dem Kopf zusammen.
Das EEG zeigte KEINE Auffälligkeiten - ich muss aber nach wie vor Anit-Epileptika nehmen sowie mit einem Fahrverbot klarkommen.

Kann ich juristische Schritte gegen das KH in Österreich - bzw. die offensichtliche Fehldiagnose - einleiten?
Immerhin sind die Tabletten nicht gerade risikolos und können erhebliche Schäden verursachen.

Eigenbau
Beiträge: 72
Registriert: 22.07.2012, 16:55

Lenken eines Fahrzeuges

Beitrag von Eigenbau » 15.01.2015, 13:34

Sie geben an, dass Sie heute Vormittag bei Ihrem Hausarzt waren - welcher angeblich die Hände über den Kopf zusammen geschlagen hat, da bei Ihnen im EEG keine Auffälligkeiten zu erkennen sind.

Er möge doch, wenn er das im KH - in Österreich - ärztliche Attest für falsch hält, Ihnen ein Gutachten ausstellen, wo eindeutig festgehalten wird, dass es keine Auffälligkeiten gibt und in Österreich eine "Fehldiagnose" gestellt wurde.

In diesem Gutachten "muss" bzw. "sollte" unbedingt angeführt sein, dass aus ärztlicher Sicht einem Lenken eines Kraftfahrzeuges nichts entgegen steht.

Mit diesem Gutachten würde ich dann - wenn er Ihnen eines ausstellt - auf Ihre Zulassungsbehörde gehen und dem Polizeiamtsarzt vorlegen.

Danach werden Sie sehen, wie Ihre Behörde in Deutschland reagiert.

Es wird dann wahrscheinlich so sein, dass der Polizeiamtsarzt - so heißt er in Österreich - ein Gutachten, was wahrscheinlich Sie bezahlen müssen, von einem "Facharzt" der Neurologie einholen lässt.

Nehme an, dass auf Grund dieses Gutachten danach entschieden wird, ob Sie ein Kfz lenken dürfen.

Bis zu einer anderen Entscheidung tragen Sie über "alles" die Verantwortung, wenn Sie ein Fahrzeug in Betrieb nehmen.

Hier würde auch keine Versicherung für mögliche "Schäden" haften, dass natürlich auch strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen wird.

Draco
Beiträge: 5
Registriert: 13.01.2015, 14:05

Beitrag von Draco » 15.01.2015, 19:03

Hallo Eigenbau,

danke für diese Antwort.

Ich werde spät. am Montag eine Stellungnahme meines Neurologen bekommen.
Im Moment ist dieser nämlich auch nicht sehr überzeugt von der Epilepsie-Diagnose.
Jetzt warte ich erstmal die Testergebnisse ab - danach wird hoffentlich das Fahrverbot & Tabletten widerrufen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 58 Gäste