Garantie Anfahrtskosten

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
selina
Beiträge: 86
Registriert: 30.08.2011, 21:33

Garantie Anfahrtskosten

Beitrag von selina » 05.01.2015, 19:03

Geschätzte Ratgeber in diesem Forum,

muss bei einer Reparatur innerhalb der Garantiezeit eine Anfahrtspauschale trotzdem bezahlt werden?

Wenn nein, wo finde ich entsprechende Gesetzestexte oder evtl. Broschüren die dies belegen?

Es gab vom Justizministerium einmal eine Bröschüre (schon älter) mit dem Titel: "Mehr Schutz vor den Tücken des Kleingedruckten".
Dort sollte diese Thematik behandelt worden sein.

Leider finde ich dazu nur mehr das Cover im Netz, nicht aber die Broschüre selbst.

Danke schon jetzt für hilfreiche Antworten.
LG
Selina



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 06.01.2015, 23:00

Die vertragliche Garantie ist etwas, das der Hersteller oder der das Produkt vertreibende Unternehmer vertraglich zugesteht, verpflichtet ist er dazu allerdings nicht. Die vertragliche Garantie ist von der gesetzlichen Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB), zu welcher der Unternehmer ex lege verpflichtet ist (§§ 8 f KSchG) abzugrenzen (§ 9b KSchG).

Wenn die beiden Parteien ausmachen, dass der Konsument für den Fall der Inanspruchnahme der vertraglichen Garantie bestimmte Kosten zu tragen hat, muss dies nicht automatisch ungültig sein.
Für AGB und Garantieerklärungen gilt generell das Transparenzgebot (§ 6 Abs 3, § 9b Abs 2 Satz 1 KSchG). Für die in den AGB gemachten Bestimmungen gilt zudem ein Benachteiligungsverbot (§ 879 Abs 3 ABGB).

Bei der Anwendung der Garantie könnte man sich analog an § 932 Abs 3 ABGB orientieren, wonach im Falle der Gewährleistung der Austausch oder die Verbesserung der Sache mit möglichst wenig Unannehmlichkeiten für den Konsumenten zu erfolgen hätte. In diesem Fall könnte die Anfahrtspauschale, welche den Unternehmer vermutlich vor häufigem Garantiemissbrauch durch den Konsumenten schützen soll, eine dem Konsumenten zumutbare Unannehmlichkeit darstellen.

Wurde also der Konsument über die Anfahrtspauschale gehörig (§ 9b Abs 2 Satz 1 KSchG) in Kenntnis gesetzt und war er damit einverstanden, sehe ich, sofern die Kosten nicht ungewöhnlich hoch ausfallen, keinen Verstoß gegen eine gesetzliche Bestimmung.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 55 Gäste