Gartenhaus Verkauf Steuer

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Katze2
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Gartenhaus Verkauf Steuer

Beitrag von Katze2 » 29.12.2014, 20:36

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe im Jahr 2012 unser altes Gartenhaus auf Pachtgrund (am Laaer Berg) total günstig an meine Freundin verkauft.

Damals war ich am Finanzamt um zu erfragen, wie das mit der Steuer ist.
Ich kann mich nur erinnern, daß ich die Auskunft erhielt, daß in meinem Fall keine Steuern anfielen. Leider habe ich es nicht schriftlich.

Genau vor Weihnachen, am 19.12. 2014 habe ich einen Brief vom Finanzamt bekommen. Ich sollte für den Verkauf Steuer zahlen und deshalb wollten sie einiges von mir wissen.
Natürlich war unter der angegebenen Klappe bis jetzt niemand mehr zu erreichen um nachzufragen.

In dem Brief steht, ich hätte ein Grundstück verkauft, was ich nicht habe, denn es steht ja auf Pachtgrund.
Es war auch kein Notar miteinbezogen, denn so eine Weitergabe von Gartenhäusern ist anscheinend ein Sonderfall und funktioniert nur über den Kleingartenverein.

Frage 4 des Finanzamtes: "Haben sie das veräußerte Gebäude selbst hergestellt?"
Falls Sie wünschen, kann ich alle Fragen von dem Fragebogen hier hereinschreiben.

Es gibt einen Punkt, bei dem man von der Steuer angeblich befreit ist, nämlich, wenn man die Hütte selbst gebaut hat.
Mein Urgroßvater und mein Großvater haben dieses Gartenhaus entweder noch vor dem Krieg oder sogar noch im Krieg gebaut.
Für einige Mitglieder meiner Familie diente es während des Krieges als Hauptwohnsitz bzw. als Versteck.
Muss ich das dem Finanzamt erzählen?
Gilt der Begriff "selbst hergestellt" auch für Mitglieder der Familie? Oder muss ICH das Haus selber hergestellt haben?

Mit freundlichen Grüßen
Silviane



MG
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Beitrag von MG » 30.12.2014, 10:17

Zu Ihrer Frage gibt es in einem sehr guten Steuerberater-Forum bereits eine detaillierte Auskunft:

http://www.wien-steuerberater.at/923-Im ... l?kat_nr=1

Herstellungsaufwand etc. können im Übrigen NICHT von den Vorgängern "übernommen" werden, der Bauherr müssten Sie gewesen sein.

mfG
RA Michael Gruner

Katze2
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Beitrag von Katze2 » 30.12.2014, 12:24

Vielen Dank! Ich werde dem Link folgen !
MFG
Silviane

Katze2
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Beitrag von Katze2 » 30.12.2014, 12:41

Habe dort etwas gefunden, was für mich gelten könnte!
Ich habe das Gartenhaus von meinem Vater im Jahr 2009 übernommen und bin in seinen Pachtvertrag (Kleingartenverein) eingestiegen, als er starb.
Und im Jahr 2012 hab ich es meiner Freundin verkauft.

Danke auf alle Fälle für diesen Tip
Meinen Sie, kann ich mich darauf berufen?

Zitat von dieser anderen Seite:
Vor dem 1. Jänner 2013 galt die Herstellerbefreiung auch für Verkäufer, die nicht selbst gebaut haben, sofern Ihnen das Gebäude unentgeltlich übertragen wurde und der Rechtsvorgänger das Gebäude errichtet hat.

"..Hat der Rechtsvorgänger ein Gebäude selbst hergestellt, so gilt diese Befreiung auch für den, der das Gebäude unentgeltlich übernommen hat und sodann veräußert..." (alte Rechtsansicht des BMF laut EStR Rz 6645).

MFG
Silviane

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