Arbeitgeber verweigert Urlaubsgeld und Überstundenausgleich

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Mcdutch
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Arbeitgeber verweigert Urlaubsgeld und Überstundenausgleich

Beitrag von Mcdutch » 20.10.2014, 20:57

Arbeitnehmer A hat 5 Monate in einem Unternehmen gearbeitet. Zuerst ist er hingekommen und hat mit ihnen ausgemacht, dass er 1500 Euro netto im Monat verdient.

Leider hat A niemals soviel verdient. Sie sind dann zu ihm gekommen und fragten, ob es ok wäre, wenn A im ersten Monat nur halbtags arbeitet. Dazu hat A zugestimmt.

A hat dann monatlich 750 Euro brutto verdient. In den ersten beiden Monaten hat A dann tatsächlich nur halbtags gearbeitet und es war ok für ihn.

Dann wurde allerdings von A gefordert, dass er ganztags arbeiten soll. A wurde gesagt, dass er bald den richtigen Vertrag erhalte. Dies wurde ihm von seinem "Vorgesetzten" immer wieder gesagt.

Daraus ist allerdings nie etwas geworden. A hat im Laufe der Monate über 100 Überstunden angesammelt. Und nachdem A nun aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, sagt der Chef zu A, dass keine Stunden mehr offen sind.

A hat sich daraufhin beschwert und nachdem dies nichts gebracht hat, ist er zur Arbeiterkammer gegangen. Dort sollte A seine Arbeitsaufzeichnungen abgeben. A hat diese allerdings nicht ganz genau geführt. A hat sie nämlich immer am Ende der Woche gemacht und nicht jeden Tag, wie es nötig gewesen wäre. Zudem hat A beim Abschreiben sogar einen Fehler gemacht. Dadurch wurde ihm natürlich von der Arbeiterkammer angekreidet, dass seine Aufzeichnungen fehlerhaft sind. Um genau zu sein 2 - 3 Fehler in einem Monat.

A war es nicht bewusst, dass es so genau zu führen ist, da er zuvor nur in Deutschland gearbeitet hat und man dort als Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Zeitprotokolle hat. Da es eine elektronische Aufzeichnung gab, hat er darauf vertraut, dass er darauf Zugriff haben wird, sofern es Streitigkeiten gibt.

Nun wird A von der Arbeiterkammer gesagt, dass sie dem Chef von A nochmals einen Brief schreiben werden und auf die Ausgabe des kompletten Zeitprotokolls pochen werden.

Was der Chef von A darauf geantwortet hat, weiß A nicht. Dafür hat die Arbeiterkammer nun an A geschrieben, dass sie denken, dass sie kaum eine Aussicht auf Erfolg sieht und deshalb für eine Gerichtsverhandlung einen Kostenübernahme fordern.

Jetzt stellt sich die Frage:

Was soll A nun unternehmen?



Manannan
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Beitrag von Manannan » 21.10.2014, 07:19

A kann auf eigenes Risiko vor das Arbeits- und Sozialgericht ziehen.
Dort aber am besten nicht mit dem Argument aufwarten, dass sie vorher in Deutschland gearbeitet habe und es daher mit den Stundenaufzeichnungen nicht so genau genommen habe.
Ich sehe hier kaum Chancen auf einen Erfolg.

Mcdutch
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Beitrag von Mcdutch » 21.10.2014, 11:23

Nein, das wollte A jetzt auch nicht geltend machen. War nur eine Erklärung wieso er es nicht gemacht hat.

A findet es allerdings seltsam, dass er auf überhaupt nichts Recht hat. Er hat wegen seinem Dienstgeber immer dann gearbeitet, wenn dieser es von ihm verlangt hat.

Nun hat A aber nicht einmal einen Anspruch auf eine Abrechnung? Zumindest das Urlaubsgeld würde A gerne erhalten.

Laut seinem Arbeitgeber hat A seinen kompletten Urlaub verbraucht. Nun hat A, aber nicht einmal einen Anspruch darauf zu wissen, wann er diesen Urlaub verbraucht haben soll?

Eigenbau
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Registriert: 22.07.2012, 16:55

Urlaubsgeld - Abrechnung

Beitrag von Eigenbau » 22.10.2014, 17:30

Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld wird auch Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe oder 14. Monatsgehalt genannt. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung. Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit des Urlaubsgeldes sind im jeweiligen Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder im Einzelarbeitsvertrag geregelt.
Kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung und ist auch im Arbeitsvertrag kein Urlaubsgeld vereinbart, besteht kein Anspruch auf Urlaubsgeld.


Urlaubsentgelt

Vom Urlaubsgeld zu unterscheiden ist das Urlaubsentgelt. Darunter versteht man jenes Entgelt, das ArbeitnehmerInnen während ihres Urlaubes zusteht, obwohl sie in dieser Zeit keine Arbeit leisten.
Das Urlaubsentgelt umfasst den Grundlohn/Grundgehalt sowie sonstige Entgeltbestandteile (z.B. Prämien, Provisionen, Akkordlöhne, Zulagen und Überstunden) im Durchschnitt der letzten voll gearbeitetem 13 Wochen. Aufwandsentschädigungen wie Kilometergeld und Diäten werden nicht eingerechnet.
Das Urlaubsentgelt ist bei Antritt des Urlaubes für die ganze Urlaubsdauer im Voraus zu bezahlen.

Wenn Sie also nachweisen können, dass A dort 5 Monate gearbeitet hat und ein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt bzw. in einem Einzelarbeitsvertrag ein Urlaubsgeld vereinbart ist, so MUSS der Arbeitgeber diesen auch bezahlen.

Weiters ist der Arbeitgeber VERPFLICHTET eine Endabrechnung zu erstellen und auszuhändigen (z.B. Lohnzettel)

Natürlich hat A auch Anspruch von seinen geleisteten Überstunden - diese müssen aber "lückenlos" durch Aufzeichnungen nachgewiesen werden.

Es wird jedoch schwer nachzuweisen sein, wenn es sich dabei um "ungefähre" Aufzeichnungen handelt.

Abschließend ist zu erwähnen, dass jedenfalls - wenn man keine Privatrechtsschutzversicherung hat und nicht Mitglied beim ÖGB ist - über die Arbeiterkammer hinsichtlich Urlaubsgeld und Abrechnung dies eingefordert werden kann.

Bei den Überstunden ist dies eine Beweissache - Aufzeichnungen sind unbedingt erforderlich auch Zeugen, dass man welche eventuell wann und wie viel geleistet hat wäre ebenfalls von Vorteil.

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