Mutter Kind Parkplatz Rechtslage

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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oli
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Mutter Kind Parkplatz Rechtslage

Beitrag von oli » 12.02.2014, 12:43

Hallo miteinander,

mir ist heute ein Missgeschick passiert, das in einer unangenehmen Situation endete.

Ich habe mich mit meinem PKW vor einem Supermarkt in Österreich auf dem Parkplatz des Supermarktes auf einen Mutter Kind Parkplatz gestellt. Der Parkplatz war am Boden markiert, Tafel war aber keine angebracht.
Ich habe die Markierung beim Einparken nicht wahrgenommen, mich also unabsichtlich hingestellt. Das war recht unaufmerksam von mir.

Beim Betreten des Supermarktes hat mich ein Passant angepflanzt, warum ich dort stehe, wo meine Kinder seien, er habe doch in meinem Auto keine Kinder entdeckt.

Ich ignorierte sein Verhalten, war über den Tonfall etwas verärgert, sagte nur, woher er denn wissen könne, dass ich ohne Kinder da sei und ich mich jetzt bei ihm nicht rechtfertigen wolle.

Ich machte meinen Einkauf und an der Kassa sah ich nach draußen durch die Verglasung, wie der Passant, bevor er in einem Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen weg fuhr, mein Kennzeichen notierte.

Etwas "gegoogelt" stelle ich nun fest, dass die MuKi Parkplätze, wie sie kurz genannt werden, in Deutschland nicht in der StVO geregelt sind. Für Österreich finde ich so einen Eintrag nicht im Netz.

Meine Fragen an euch:
1) Wie sieht es in Österreich mit MuKi Parkplätzen und er StVO aus? Werden diese dort berücksichtigt?
2) Was habe ich im schlimmsten (teuersten) Fall für rechtlichen Konsequenzen zu erwarten?

Herzlichen Dank

Oli



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 12.02.2014, 12:51

Auch in Österreich unterliegen Mutter-Kind-Parkplätze bloß dem privaten "Hausrecht" des Unternehmens. Eine Regelung in der StVO liegt in diesem Fall nicht vor. Ob ein Unternehmen einen solchen Parkplatz anlegen möchte oder nicht bleibt jedem selbst überlassen. Ein "widerrechtliches" (entgegen der Hausordnung) Abstellen des Fahrzeuges auf diesem Parkplatz wird nicht verwaltungsrechtlich geahndet.

oli
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Beitrag von oli » 12.02.2014, 12:55

Danke für die schnelle Antwort.

Dass mein Verhalten nicht richtig war, weiß ich, unabhängig von der Rechtslage. Es lief nun halt mal so und ich werde daraus schlauer.

Wenn der Parkplatz keine Ordnungswidrigkeit darstellt, habe ich dann zivilrechtlich etwas zu befürchten?
z.B. Abmahnung für 200€ (z.B. Billaparkplatz überwacht durch parkrecht.at)

Danke

OLI

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 12.02.2014, 13:01

Das Unternehmen könnte bei einem Zuwiderhandeln eine Konventionalstrafe nach § 1336 Abs 1 ABGB festlegen. Hierfür müsste aber auf einem Schild klar ersichtlich stehen, dass ein unerlaubtes Parken mit einer Vertragsstrafe von so und so vielen Euro belegt ist (Einbeziehungs- und Geltungskontrolle). Kein Unternehmen wird seine Kunden derart bei so einer lächerlichen Sache abstrafen, daher haben Sie nichts zu befürchten.
Zuletzt geändert von lexlegis am 12.02.2014, 13:24, insgesamt 1-mal geändert.

oli
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Beitrag von oli » 12.02.2014, 13:07

Herzlichen Dank!

Ich gehe in mich, "mea culpa", und mach das nie wieder :D

Nein, bagatellisieren möchte ich nichts, bewerte aber nun mein "Vergehen" etwas anders als vorher.

Ich denke, hätte der Passant mich höflich angesprochen, dann wäre mein Auto binnen Sekunden woanders gestanden und mir wäre sofort die Schamesröte ins Gesicht gestiegen.javascript:emoticon(':oops:')
Danke für die so schnelle und aussagekräftige Antwort.

OLI

ps.
Ein tolles Forum, für "non iuris" wie mich eine interessante Fundgrube für profunde Beiträge aus dem Paragraphendschungel.

schanzenpeter
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Behindertenparkplatz

Beitrag von schanzenpeter » 23.09.2014, 13:30

Gilt das auch für am Boden gekennzeichnete Behinderten-Parkplätze vor Supermärkten? Gibt es für deren Errichtung öffentliche Zuschüsse? ich mockiere mich manchmal über die "feinen" Herrschaften, die dort aus Bequemlichkeit parken, ohne einen Behindertenausweis angebracht zu haben.

Manannan
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Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 23.09.2014, 13:41

Die Bodenmarkierung alleine reicht auch bei einer öffentlichen Verkehrsfläche nicht aus, um diese iSv § 44 StVO als ordnungsgemäß kundgemacht gelten zu lassen.
In Ihrem Fall betrifft dies mE eine private Fläche und es gilt iW das von @lexlegis bereits Ausgeführte.

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