Scheidung und Unterhalt, Alimente

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Sunlife
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Scheidung und Unterhalt, Alimente

Beitrag von Sunlife » 09.09.2014, 12:04

Guten Tag,
Ich bin verheiratet seit 24 Jahre (unglücklich). Ich habe mich für die Scheidung entschieden. Bin 44 Jahre alt meine ex sozusagen 47. Seit einem Jahr läuft die Scheidung aber nur schleppend daher.
Sie will sich nicht scheiden lassen, will unterhalt 200Euro.
Aus diese ehe stammen 2 Kinder. Einer geb. 1992 und der andere 1994. Beide gehen studieren obwohl mich keiner fragte ob ich das leisten kann. Die haben mich geklagt wegen unterhalt obwohl einer in der Gymnasium Abendschule geht und könnte nebenbei arbeiten der zweite fängt in die Uni an. Ich kam ziemlich spät zu dem Brief und ging knapp vor dem Fristablauf zu meiner Rechtsanwältin. Sekretärin übernimmt den Brief verlegt es im Schrank, Termin läuft ab, ich der dumme!!!! Wie auch immer… Bescheid vom Richter ich muss satte 810!!! Euro im Monat zahlen. Wiederaufnahme Versuch scheitert…. Steil ist aber der RA von meine EX verrechnete nicht mein Verdienst vom Vorjahr oder der jetzigen wo ich nur halbes Jahr ca. tätig war, sondern 2 oder 3 Jahre vorher wo ich noch gut verdiente. Ich bekam jetzt einer Exekution und muss momentan mit 805 Euro durchkommen von 1200 was ich normal von AMS bekomme. Ich habe noch schulden weil ich mit 0 Euro ausgezogen bin und Visa, Auto Kredit, Lagerhaus etc. auf mich gekommen sind. Visa, Lagerhaus, schulden vom gemeinsamen Haus wo sie gemütlich weiter wohnt. Ich bin vor einem Jahr mit fast nichts ausgezogen. Freunde haben mich geholfen und ca. 4 Monate Wohnung zur Verfügung gestellt.
Alle meine Versuche mit ihr eine vernünftige Diskussion zu führen gingen im Bach. Sie ist hysterisch und schreit nur. Außerdem hat sie eine Gegenklage gebracht voll mit lügen usw. Geld bekommt sie von Schwiegereltern und sie will auch nicht arbeiten gehen spielt die betroffene und geht zum Psycho! Jetzt kann ich fast die Rechtsanwältin nicht mehr zahlen, warum ist selbstverständlich. Sie droht mich schon mit Kündigung und will fast nicht mehr reden mit mir.
Was habe ich für Möglichkeiten: Kann ich meine Klage zurücknehmen? Was passiert dann? Geht ihre Klage weiter? Bekomme ich vom Gericht einen Amts RA kostenlos? Was wenn ich auswandere in einem Land wie Ungarn oder Rumänien? Mit dem dortigen Monatslohn (offiziell)300 oder 400 Euro?? Ich will mich nicht auf die Ohren hauen lassen und meine letzten schöne Jahre vom meinem Leben zwingend wegnehmen lassen. Was wenn ich nach Kanada gehe und dort so arbeite ich hätte freunde die mich unterstützen, aber was wenn ich wieder am EU Boden bin?? Beispiel Urlaub…
Kann mich bitte jemand eine vernünftige Lösung geben?
Ich bedanke mich im Voraus!
PS: Wir sind alle österreichischen Staatsbürger.



Manannan
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Beitrag von Manannan » 09.09.2014, 15:18

Wenn Ihre Anwältin den Termin durch die Unachtsamkeit der Sekretärin versäumt hat, dann haftet Sie für den durch ihr Verschulden entstandenen Schaden - vorausgesetzt es ist Ihnen nachweislich materieller Schaden entstanden.
Da Sie ohnehin anwaltlich vertreten werden, sollten Sie diese Fragen auch mit Ihrer Anwältin klären, denn Sie kennt den Sachverhalt und auch die wesentlichen Hintergründe.
Wenn Sie ihr das Mandat entziehen, dann brauchen Sie jedenfalls einen neuen Anwalt; auf Grund Ihrer finanziellen Situation würde ich Ihnen empfehlen, bei Gericht Verfahrenshilfe zu beantragen.

Sunlife
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Beitrag von Sunlife » 09.09.2014, 22:15

Zuerst vielen Dank für die Antwort.
Habe mir schon mal angeschaut was Verfahrenshilfe bedeutet.
Im GV.at steht geschrieben: „Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.“
Ist auch ein Scheidung Prozess inkludiert? Vielleicht kommt die Frage blöd vor aber ich hatte bisher nie mit Anwälten und Gerichte zu tun…

Manannan
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Beitrag von Manannan » 10.09.2014, 12:03

Verfahrenshilfe können Sie auch im Scheidungsverfahren beantragen.
Die Formulare dafür liegen beim Bezirksgericht auf. Ob diese letztlich gewährt wird, entscheidet der Richter bzw die Richterin.

Sunlife
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Beitrag von Sunlife » 11.09.2014, 10:56

Verfahrenshilfe ansuchen ist eine Lösung aber trotzdem dauerhaft und problematisch, und ob ich es wirklich bekomme….
Mich interessiert mehr ob ich ihr für unterhalt unterschreibe und somit dem Prozess beende. Sie will 200 Euro monatlich. Falls ich ihr unterschreibe und danach auswandere, Ich sage mal so, Ich habe Unterkunft kostenlos dort brauche ich nur arbeiten um mich zu erhalten. Wenn ich dort zum Beispiel 300 Euro monatlich verdiene wie schaut es aus? Ich schreibe natürlich mein Eigentum auf verwandte. Was wird mit meinem Pension aus Österreich wenn es soweit wird? Ich habe hier 25 Jahre gearbeitet. Die müssen mir denke ich das Lebens Minimum lassen oder? Bekommt sie noch etwas wenn ich nur so wenig einkommen habe? Vielleicht komme ich irgendwann einmal zurück nach Österreich, wenn sie wirklich realisiert so funktioniert es nicht und somit meine Meinung auch angehört und ernst genommen wird.

Edit:
Ich habe meine Rechtsanwältin gefragt aber sie weicht den Antwort hiermit nehme ich an sie will mit mir nur verdienen und nicht eine billige und schlaue Lösung finden die auch mich bevorzugt

Eigenbau
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Ehescheidung

Beitrag von Eigenbau » 18.09.2014, 22:16

Betreffend Verfahrenshilfe in Ehescheidung:

Ehescheidung ist ein Außerstreitverfahren und bedarf keines Rechtsanwaltes - Rechtsanwältin - gleiches gilt für Obsorge und Unterhalt.

Ob Sie Verfahrenshilfe bekommen hängt hier vom Richter ab, kann auf jeden Fall beantragt werden.

Hinsichtlich Unterhaltskosten:

Sie sind auf jeden Fall verpflichtet für Ihre Kinder Unterhalt zu bezahlen - wenn diese in Ausbildung sind z.B. Studium usw. bis zur Selbsterhaltung - längstens bis zum 26. Lebensjahr.

Ihre Kinder können nicht verpflichtet werden neben dem Studium abends oder am Wochenende einer Arbeit nachzukommen.

Wenn Sie zum Unterhalt verpflichtet waren bzw. gewesen wären, kann dieser 3 Jahre rückwirkend eingefordert werden.

Wenn Unterhalt falsch berechnet - z.B. wegen Änderung Beschäftigung und dadurch niedrigerer Lohn usw. - kann jederzeit ein Antrag auf Herabsetzung des Unterhaltsanspruches beim zuständigen Gericht eingebracht werden.

Hier gibt es kein Wiederaufnahmeverfahren - ist kompletter Unsinn.

Antrag auf Herabsetzung einreichen.

Wenn auf Grund eines Fehlers Ihrer Anwältin ein finanzieller Schaden entstanden ist, so haftet Ihre Anwältin - sind dagegen auch versichert -.

Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrer Anwältin, wenn kein Erfolg wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.

Hoffe, dass ich Ihnen mit den Auskünften geholfen habe.

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