Antrag auf Unterhaltsherabsetzung

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harry75
Beiträge: 1
Registriert: 11.08.2014, 18:25

Antrag auf Unterhaltsherabsetzung

Beitrag von harry75 » 11.08.2014, 19:12

Schönen Abend,
habe da ein Problem, was bestimmt zig andere Männer auch haben...

Ich bezahle seit der Trennung von meiner Ex Lebensgefährtin 390€ Alimente für unsere gemeinsame Tochter.
Seit 01.08.2014 hat meine Tochter eine Lehre begonnen, wo sie ca. 428€ netto verdient.
Am Jugendamt habe ich um eine Neuberechnung der Unterhaltsleistung gebeten. Nach Rücksprache vom Jugendamt mit meiner Ex, teilten mir diese mit, dass meine Ex mit der Herabsetzung nicht einverstanden ist und das JA kann da nichts machen.
Die haben mich nur an das Gericht verwiesen.
Gesagt, getan, am Gericht habe ich erst in 4 Wochen einen Termin dazu, wobei der Ausgang in den Sternen steht...
Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:
-kann die Mutter in so einem Fall überhaupt eine Herabsetzung ausschlagen?
-gibt es Erfahrungen mit dem Ausgang von solchen "Verfahren"?
-habe ich eine realistische Chance, dass die Herabsetzung durchgeht?

Ich möchte mich auf keinen Fall von meiner Verantwortung als Vater drücken, aber ich sehe nicht ein, dass sich meine Ex auf meine Kosten ein schönes Leben macht.
Denn sie nimmt auch unseren gemeinsamen Sohn (der noch bei ihr wohnt und gerade ausgelernt hat) finanziell aus.
Es wäre sehr hilfreich, wenn ich ein paar aussagekräftige Antworten bekommen könnten.

Vielen lieben Dnk schon mal im Voraus!



Gregor Meier2
Beiträge: 8
Registriert: 23.08.2014, 16:47

Beitrag von Gregor Meier2 » 08.09.2014, 21:22

Hallo

Ich verstehe, dass das oft sehr kompliziert ist, aber das Jugendamt ist für die Höhe des Unterhalt nicht zu ständig. Wenn Deine Ex also der Herrabsetzung nicht zustimmt, must Du beim Bezirksgericht einen Antrag stellen, es ist dafür zuständig.

Der Ausgang steht nicht in den Sternen. Die Höhe des Unterhalts ist genau geregelt. Ebenso der Fall, dass ein unterhaltsberechtigtes Kind sich sein Einkommen in der Lehre entsprechend anrechnen lassen muss. Einen ersten Anhaltspunkt wie hoch der Unterhalt sein wird kannst Du über kostenlose Unterhaltsrechner z.B. auf www.unterhaltsrechner.eu bekommen.

Sollte das Gericht Deinen Antrag ablehnen, fallen übrigens keine Gerichtskosten an.

Eigenbau
Beiträge: 72
Registriert: 22.07.2012, 16:55

Unterhalt

Beitrag von Eigenbau » 18.09.2014, 22:30

Wie Herr Meier richtig anführt, ist die Höhe des Unterhaltes genau geregelt und eine Herabsetzung bedarf überhaupt keiner Zustimmung - weder Jugendamt noch Ex-Gattin usw.

Diese werden vom Gericht festgelegt und richten sich genau nach der Höhe des Einkommens und unterliegen einem fixen Prozentsatz - je nach Alter des Kindes.

Einkommen von Kindern werden entsprechend angerechnet.

Wichtig: Antrag beim Gericht "Herabsetzung des Unterhaltsbetrages" einbringen - hier kommt es danach zu einem Beschluss -.

Man kann auch an einem Amtstag beim zuständigen Gericht - zuständigen Richter - vorsprechen und direkt den Antrag - mündlich, wird dann von ihm aufgenommen - stellen.

Gegen diesen Beschluss können Sie, wenn keine Herabsetzung - was sehr unwahrscheinlich ist - beschlossen wurde, Rekurs einlegen. Danach ergeht ein Beschluss durch das Landesgericht.

Dieser wird danach rechtsverbindlich.

A

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