Darlehensvertrag zwischen Lebensgefährten

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Joel
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Darlehensvertrag zwischen Lebensgefährten

Beitrag von Joel » 08.09.2014, 11:02

Lebensgefährten schließen einen Darlehensvertrag. Dieser soll wertgesichert sein. Ist dieser Vertrag einfach als Darlehensvertrag zu werten, den die beiden alleine erstellen können - mit einer Verjährung von 30 Jahren? Oder ist der Vertrag, da er unter Lebensgefährten abgeschlossen wurde, notariatsaktpflichtig? ÖSTERREICHISCHES RECHT!
Möglicherweise gilt der Darlehensvertrag auch ohne Notar, aber für die Wertsicherungsklausel braucht es den Notar????
Danke!



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 08.09.2014, 11:51

Dazu brauchen Sie keinen Notar.

Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder Notars ist trotzdem sinnvoll.

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