Welcher Arbeitsvertrag am Besten geeignet?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Marco Rieger
Beiträge: 1
Registriert: 23.04.2014, 22:45

Welcher Arbeitsvertrag am Besten geeignet?

Beitrag von Marco Rieger » 23.04.2014, 23:04

Hallo,

ich bin neu hier und habe schon einiges hier und auch in anderen Foren gelesen, jedoch konnte ich nirgends eine wirkliche Hilfe finden.
Ich Bin derzeit Student und arbeite Nebenbei an der Uni als Studentischer Mitarbeiter.
Nun hat sich für mich die gelegenheit ergeben, in meiner Branche in einer Firma zu arbeiten, welche jedoch die Wahl der Anstellung bzw. des Arbeitsvertrages mehr oder weniger mir überlässt.
Und genau darum geht es. Ich würde neben dem Studium 5-10 Stunden(am besten Variabel) für die Firma arbeiten. Wenn mal mehr Zeit sein sollte auch mehr.
Jetzt stellt sich die Frage, ob ich mich einfach geringfügig bei der Firma anstellen alssen sollte, oder ob andere Arten, wie Werkvertrag oder freier Dienstnehmer (oder etwas anderes?) eventuell sinnvoller wären.

Es handelt sich um eine Programmiertätigkeit, welche jedoch schwer zu berechen ist, welchen Umfang das ganze dann haben wird.

Die Art von Selbstständigkeit die durch einen freien Dienstvertrag aufkommen würde sollte kein Problem sein, da ich durch die Matura die Unternehmerprüfung abgedeckt habe.
Und da ich das ganze nur nebenbei mache sollte der Buchhaltungsaufwand auch sehr überschaubar sein und dadurch keine Hürde darstellen.

Was meint Ihr? Was wäre das beste für mich?

Und gäbe es etws in die Richtung, dass man mit der Firma einen Vertrag eingeht, bei dem bsp ausgemacht wird pro Stunde koste ich XX€ und ich muss im Monat beispielsweise 20h arbeiten, bin jedoch nach obern offen.

Was vielleicht noch wichtig wäre. Größstenteils arbeite ich natürlich am PC und das würde ich von meinem Studienort aus machen, welche 200km von der Firma entfernt ist. D.h. ich könnte dann auch die km steuerlich absetzen was natürlich auch klasse wäre. Denn hin und wieder muss ich natürlich trotzdem in die Firma.

Ich hoffe mit diesen Informationen kann mir jemand Helfen.
Danke im vorraus.
mfg
Mike



Gregor Meier2
Beiträge: 8
Registriert: 23.08.2014, 16:47

Beitrag von Gregor Meier2 » 24.08.2014, 09:56

Hallo Marco

Mit einem Werksvertrag bist Du jedenfalls benachteiligt. Wenn der Firma deine Arbeitsleistung nicht passt, sagt man dort einfach, dass das Werk nicht passt und bezahlt nicht. Ausserdem bist Du mit einem Werkvertrag nicht versichert.

Der freie Dienstvertrag ist da schon besser. Du solltest dabe aber darauf achten, dass eine Mindestanzahl an Stunden vereinbart ist. Zudem musst Du bei einem freien Dienstvertrag selbt die Steuererklärung machen.

Wenn Du geringfügig arbeitest, bezahlst Du am wenigsten Steuern und SV-Abgaben. Allerdings bist Du dann von den Stunden her limitiert, weil Du die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darfst.

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 24.08.2014, 13:18

...mit WV nicht versichert ist so nicht richtig!
Er muss sich bei der GSV selbst versichern.

Andreas3
Beiträge: 35
Registriert: 21.08.2013, 16:06

Beitrag von Andreas3 » 26.08.2014, 13:08

Ganz so frei ist die Wahl an sich nicht, ob ich ein (weisungsgebundenes) Dienstverhältnis habe oder eine selbständige Tätigkeit ausübe. Insbesondere die GKK überprüft hinsichtlich der "verdeckten" Dienstverhältnisse recht genau, da oft versucht wird, Tätigkeiten über (unechte) "Werkverträge" auszulagern. - Wenn Du aber weisungsungebunden arbeitest, nicht in die Betriebsorganisation eingegliedert bist, mit deinen eigenen Betriebsmittel arbeitest und für Deine Tätigkeit/Ergebnis auch haftest, dann ist durchaus eine selbständige Tätigkeit (Werkvertrag) denkbar.

Da diese Tätigkeit (wie die meisten selbständigen Tätigkeiten/Werkverträge) aber der Gewerbeordnung unterliegen, brauchst Du eine Gewerbeberechtigung - in deinem Fall "EDV-Dienstleistungen". Weiters unterliegst Du damit dem GSVG und bist bei der (gewerblichen) SVA sozialversichert. Davon kannst Du Dich ausnehmen lassen, sollte Dein Jahresgewinn nicht höher als ca. 4.700 Euro sein (entspricht der Geringfügigkeit in einem Dienstverhältnis). - Hier lässt Du Dich am besten bei der WKO (Gründerservice od. Bezirksstellen) beraten.

Dienstverhältnis hat für Dich den Vorteil, dass Du Urlaubsanspruch hast, im Krankheitsfall das Entgelt weitberbezahlt werden muss und Du u.U. Anspruch auf 13./14. Gehalt (hängt vom Kollektivvertrag ab) hast. - Bei einem Werkvertrag würde ich diese Vorteile in den Werklohn jedenfalls einrechnen.

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