Verlassenschaftsabhandlung - Erbrecht

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Sogru
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Verlassenschaftsabhandlung - Erbrecht

Beitrag von Sogru » 23.07.2014, 10:19

4 Geschwister, wohnhaft in Österreich erben ein Haus in Kroatien. 3/4 des Hauses ist bereits durch verschiedene Todesfälle in ihren Besitz gekommen, als 2007 die Großmutter stirbt und ihr Teil - das letzte Viertel des Hauses - bei der Verlassenschaftsabhandlung in Kroatien zu je 1/4 an die 4 Geschwister geht.
Jetzt, 7 Jahre später, taucht ein Geschwisterteil mit einem Notardokument auf, in dem die verstorbene Großmutter einige Jahre vor ihrem Ableben ihr Viertel des Hauses im Todesfall an 2 der 4 Geschwister vererbt.

Können diese beiden Geschwister mit diesem Dokument diese Erbe geltend machen, obwohl damals bei der Verlassenschaftsverhandlung kein Dokument das Erbe betreffend vorgelegt wurde und in der Verlassenschaftsabhandlung jedes der Geschwister 1/4 zugesprochen bekam?

Ich konnte nur in Erfahrung bringen, daß auch bei Testamentsdokumenten die Ersterben einen Pflichtanteil (die Hälfte) zugesprochen bekommen.

DANKE für jede Hilfe



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