Ärztegesetz - Verletzung der Sorgfaltspflicht?

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Fandango
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Registriert: 20.06.2014, 23:15

Ärztegesetz - Verletzung der Sorgfaltspflicht?

Beitrag von Fandango » 20.06.2014, 23:27

Bei einer OP wurde ich von einem Anästhesie-Arzt narkotisiert, der bereits beim Betreten des OPs am Handy telefonierte, und mir mit der anderen, freien Hand, zuerst die Betäubung, und danach - noch immer am Handy in ein Telefonat vertieft - die Narkose verabreichte. Ich kam dadurch nicht zu Schaden, trotzdem bin ich der Auffassung, dass so etwas gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht verstösst. Gerade bei so einer heiklen Aufgabe muss ich als Patient darauf vertrauen können, dass mir der Arzt seine volle Aufmerksamkeit schenkt und nicht telefoniert! Wie soll ich vorgehen, und welche Art von Massnahmen könnten auf den Arzt zukommen?

Danke für Ihre Hilfe!



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