Besuchsregelung - Auskunftspflicht über Aktivitäten

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legislator
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Besuchsregelung - Auskunftspflicht über Aktivitäten

Beitrag von legislator » 04.06.2014, 09:10

Guten Tag,

ich bin seit 2 Jahren geschieden (österr. Rechtsprechung), habe ein Kind, welches bei seiner Mutter lebt, die auch das alleinige Obsorgerecht innehat. Besuchszeiten wurden im Scheidungsbeschluss nicht geregelt. Wann mein Kind bei mir sein kann, regeln wir per Absprache.

Die Kindesmutter verlangt seit neuestem, dass ich Sie über Aktivitäten während der gemeinsamen Zeiten unterrichte und auch Auskunft über Personen erteile, mit welchen wir im Laufe der gemeinsamen Tage zusammenkommen.

Daher folgende Fragen:

a) Muss ich genaue Angaben zu Aktivitäten und Treffen mit Personen während der gemeinsamen Tage mit meinem Kind machen?

b) Wenn ja, was geschieht, wenn sich diese Aktivitäten spontan ändern und/oder Treffen mit anderen Personen spontan vereinbart werden oder sich zufällig ergeben? Muss ich dann erst einmal "Erlaubnis" einholen? Und: Wenn diese "Erlaubnis" nicht erteilt wird / eingeholt werden kann, welche Konsequenzen haben solche "unerlaubten" Aktivitäten / Treffen?

Zusammengefasst: Wie frei bin ich in den Entscheidungen während der gemeinsamen Zeit mit meinem Kind, solange die Aktivitäten / der Umgang mit Personen aus meinem Umfeld dem Kind nachweislich keinen Schaden zufügen und keine Gefährdung des Kindes darstellen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen



Manannan
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Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 04.06.2014, 11:51

Ohne triftigen Grund kann die Mutter das nicht verlangen. Sie hat aber die Möglichkeit, eine Neuregelung bzw eine Regelung des Besuchsrechts zu beantragten. Ob Sie der Kindesmutter dann über alle Aktivitäten und Personenkontakte Rechenschaft ablegen müssen wird vom Gericht einzelfallbezogen entschieden. Ist aber eher unwahrscheinlich.
Solange Sie mit der Mutter keine andere Vereinbarung getroffen haben und auch eine gerichtliche Entscheidung nicht vorliegt, sind Sie auch nicht verpflichtet, über jeden Ihrer Schritte Auskunft bzw Rechenschaft abzulegen.

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