Ich habe bei 3 den Comfort Tarif für 7 Euro/Monat, der ab 1.7.2014 auf 10 Euro/Monat erhöht werden soll.
Habe dazu heute ein Schreiben von drei erhalten.
Ich hätte ein Sonderkündigungsrecht bis 30.6.2014.
Kann man aber rechtlich auch darauf beharren auch nach dem 30.6.2014 den bestehenden Vertrag zu behalten und nur die 7 Euro weiter zu bezahlen.
Hoffe da kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank
Handy Tarif wird erhöht
Was wurde in der Werbung zugesichert und vertraglich festgelegt?
Wurde zB wie bei A1 mit "Ein Leben lang" geworben, dann wäre diese einseitige Änderung unzulässig.
Sie können bis 30.06. kündigen und an ihrer Stelle würde ich bis zu diesem Tag warten. Schließlich ist eine Vielzahl von Kunden - die man damals mit dem günstigen Tarif lockte - verärgert und werden diese Anpassung einer Prüfung durch den Konsumentenschutz unterziehen.
Ich halte diese Erhöhung von mehr als 30 Prozent für überhöht.
Wurde zB wie bei A1 mit "Ein Leben lang" geworben, dann wäre diese einseitige Änderung unzulässig.
Sie können bis 30.06. kündigen und an ihrer Stelle würde ich bis zu diesem Tag warten. Schließlich ist eine Vielzahl von Kunden - die man damals mit dem günstigen Tarif lockte - verärgert und werden diese Anpassung einer Prüfung durch den Konsumentenschutz unterziehen.
Ich halte diese Erhöhung von mehr als 30 Prozent für überhöht.
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Danke für die Antwort.
D.h. es macht mal Sinn, dass auch ich dies beim Konsumentenschutz prüfen lasse, oder einfach mal abwarten.
Ab 1.7. wenn ich noch nicht gekündigt habe stimme ich aber dann automatisch die Erhöhung zu.
Oder macht es evtl. auch Sinn mal drei anzuschreiben, das ich dafür etwas dazubekomme z.B. doppeltes High Speed Downloadvolumen.
Danke nochmals
D.h. es macht mal Sinn, dass auch ich dies beim Konsumentenschutz prüfen lasse, oder einfach mal abwarten.
Ab 1.7. wenn ich noch nicht gekündigt habe stimme ich aber dann automatisch die Erhöhung zu.
Oder macht es evtl. auch Sinn mal drei anzuschreiben, das ich dafür etwas dazubekomme z.B. doppeltes High Speed Downloadvolumen.
Danke nochmals
Wenn Sie bis 30.6. nicht kündigen, dann gilt das als konkludente Zustimmung zum neuen Tarif.
"Drei" wird bei Einzelverträgen keine Sonderbestimmungen gelten lassen, insbesondere in Anbetracht der Vielzahl von Betroffenen.
Beim Konsumentenschutz (VKI) eine Prüfung anzuregen kann durchaus Sinn machen.
"Drei" wird bei Einzelverträgen keine Sonderbestimmungen gelten lassen, insbesondere in Anbetracht der Vielzahl von Betroffenen.
Beim Konsumentenschutz (VKI) eine Prüfung anzuregen kann durchaus Sinn machen.
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