Rückforderung von verbotenen Ablösen

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
the_moert
Beiträge: 3
Registriert: 27.04.2014, 17:36

Rückforderung von verbotenen Ablösen

Beitrag von the_moert » 27.04.2014, 18:00

Hallo liebe Forum-User,

wir haben ein kleines Problem mit unserer Hausverwaltung ;) und ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen. Es sieht ungefähr folgendermaßen aus...

vor ca. 1,5 Jahren sind meine Lebensgefährtin und ich in unsere aktuelle Wohnung eingezogen, welche online inseriert wurde von unseren Vormietern. Nach einer Besichtigung waren wir ziemlich angetan von der Wohnung und wollten unbedingt einziehen, so ist es im Endeffekt auch gekommen.
Nun zu unserer Misere...
Nach Dursicht der anfallenden Kosten welche von der Hausverwaltung gefordert wurden kamen uns einige Posten etwas komisch vor. Zum einen verlangte die Hausverwaltung eine Vertragserrichtungsgebühr, welche sie dann auch ohne Zögern nachdem wir die lieben drauf aufmerksam gemacht haben an uns zurücküberwiesen haben.

Jedoch war ein wesentlich interessanterer Zahlungsposten die sogenannte "Nachmieterabwicklung" welche sich auf eine Monatsmiete belief. Wir zahlten natürlich auch diese, wollten ja nicht ohne Wohnung dastehen.
Die HV rechtfertigte das mit der maklerischen Tätigkeit die sie hatten (die Wohnung wurde uns von den Vormietern gezeigt & der Vormieter hat sogar unsere Einkommensunterlagen weitergeleitet. HV hat uns nur die Wohnung übergeben)
Kurzum die HV teilte uns erst ein Jahr später mit, dass sie "maklerisch tätig" geworden sind und dies auch nur auf Nachfrage!

Darauf wanden wir uns an die Schlichtungsstelle der Stadt Wien und diese teilte mit, dass uns rechtgegeben wird und die Hausverwaltung diese verbotene Ablöse an uns zurücküberweisen muss.

Nun habe ich ein Schreiben des Bezirksgerichts bekommen, da die HV Berufung eingelegt hat. Ich wollte nun fragen ob wir damit rechnen können, dass die Entscheidung der Schlichtungsstelle hält oder nicht?
Fürchten uns ein bisschen vor den etwaigen Kosten des Verfahrens (weiß leider nicht wie dies Einzuschätzen ist oder wie das geregelt ist) da meine Lebensgefährtin arbeitet und ich Student bin ist nicht wirklich Geld da um Gerichtskosten zu zahlen oder so.

Ich bitte um eure Meinung und danke euch schon mal im voraus!!! :)
Schönen Sonntag noch!! ;)



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 27.04.2014, 20:59

Der Ausgang eines Verfahrens kann nicht vorausgesagt werden.

Haben sie eine rechtschutzversicherung?

the_moert
Beiträge: 3
Registriert: 27.04.2014, 17:36

Beitrag von the_moert » 28.04.2014, 08:36

Das ist mir schon bewusst, dass man hier nicht pauschalisieren kann. Ich wollte nur eure Meinung dazu wissen und was ihr für ein gefühl hättet ;)

nein leider keine rechtschutz aber wir könnten noch ein abschließen falls es sinn macht :)

lg

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 28.04.2014, 11:09

Ein brennendes Haus kann man nicht mehr versichern.

Es kommt darauf an, ob die Hausverwaltung makelnd tätig war. Die Schlichtungsstelle wird ja nicht ins Blaue geraten haben. Aber ob das Gericht dieser Auffassung folgen wird, ist nicht vorhersehbar.

Ist die HV anwaltlich vertreten?

the_moert
Beiträge: 3
Registriert: 27.04.2014, 17:36

Beitrag von the_moert » 28.04.2014, 11:13

Ja die HV ist anwältl. vertreten.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 56 Gäste