Recht ausserhalb der Justiz

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mabe
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Recht ausserhalb der Justiz

Beitrag von mabe » 21.03.2014, 10:39

Welche Möglichkeiten hat der Bürger, sein Recht durchzusetzen, wenn die Justiz (zB die Staatsanwaltschaft) sein Anliegen (aus welchen Gründen auch immer) blockiert?



Kriwetz
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Beitrag von Kriwetz » 28.03.2014, 13:02

Vorweg: ich bin kein „Jurist“, denke aber, dass ich auch so verstehe, worauf die Frage abzielt. Nicht zuletzt aufgrund eigener diesbezüglicher Erfahrung vor nun bald zwanzig Jahren, wo ich auch fassungslos war und nicht verstanden habe, was da abgeht, heute schon…
Das ist auch der Grund, warum ich überhaupt das Bedürfnis hatte, was dazu zu sagen. : -)

Das – scheinbare – Problem, das aber ganz offensichtlich noch immer keinem bewusst ist (auch den „Juristen“ nicht), liegt in der Gleichsetzung zweier Begrifflichkeiten, von denen tatsächlich aber die jeweils eine das genaue Gegenteil des anderen meint und bezeichnet: „Recht“ und „Ge-RECHT-igkeit“.

Das, was mit „Recht“&“Gesetz“ in der Praxis konkret umfasst wäre, hat mit „GeRECHTigkeit“ nicht einmal im Ansatz etwas zu tun, sondern ausschließlich etwas mit „RECHT-fertigung“. Nämlich RECHT-fertigen zu können, bestimmte eigene Interessen mit Gewalt gegen Interessen anderer durchsetzen zu können/dürfen. Also dieses „Recht“ zu „haben“.

Die möglichen Extremausformungen aus dieser „RECHT-haberei“ (: -))) erleben wir derzeit „live“ zum Glück nur als Zuschauer in diversen Staaten“ (Nordkorea, Türkei, usw.) und erkennen daran sehr wohl, dass und wie „pervers“ sich das entwickeln kann.
Das PRINZIP ist aber überall (auch hierzulande) so.

DASS es so – „unintelligent“ - ist und WARUM es noch immer so ist, ist wieder eine lange Geschichte für sich, mit einem Ursprung weit in der Vergangenheit, ohne dass hinter diesem Unfug aber eine „Absicht“ von irgendwem stehen würde oder wem unterstellt werden könnte.
Was neben der Tragik schon wieder einen Hauch von Komik an der Sache darstellt… : -)

Bezogen auf Ihre Frage liefert dieser kleine Exkurs in die „Theorie“ nun zwei mögliche Antworten:

1. Wenn Sie Ge-RECHT-igkeit wollen, dann werden Sie diese unter den so gegebenen Umständen jedenfalls von „der Justiz“ ganz sicher nie bekommen. Weder in Nordkorea, noch hierzulande… *lol*

2. Wenn Sie selber (auf welche Interessen immer bezogen) auch endlich „Recht“ „haben“/bekommen wollen, dann geht das nur, indem das gleiche PRINZIP, nämlich Gewalt, anerkannt und übernommen wird. Sei es, indem man sich einer solchen Gruppierung unterordnet, die dieses „Recht“ schon „hat“ (eigene Interessen mit Gewalt gegen andere durchsetzen zu "dürfen"), oder einer solchen, die sich dieses selber „mit Gewalt“ erst zu holen versucht.
Alles aus der Geschichte bekannt – im Großen wie im Kleinen (gesellschaftliche Ebene/zwischenmenschliche Ebene), mit der ebenfalls bekannten Konsequenz:
Nix ist auf diese Weise je besser geworden, ganz im Gegenteil…

Logisch wäre m.M. aus diesen Fakten, Zusammenhängen und seitherigen Erfahrungen heraus, vielleicht – und wenigstens einmal auf der theoretischen Ebene (Denk- und Diskussionsphase) – diese sonderbare „RECHT-staatlichkeit“ langsam, aber stetig in eine GERECHTIGKEITS-staatlichkeit verwandeln zu wollen.“
Somit auch nicht schon wieder „mit Gewalt endlich "Recht haben" wollen….

Es ist aber wenig wahrscheinlich, dass sowas in absehbarer Zeit wo beginnen würde... ; -((
Ist zumindest mein nicht „juristischer“, sondern eher philosophischer Beitrag zu dieser nicht uninteressanten Frage.

Grüße
G. Kriwetz

Manannan
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Beitrag von Manannan » 29.03.2014, 20:22

@Kriwetz

Versuchen Sie es einfach mal mit der Radbruchschen Formel. Vielleicht bringt diese mehr Licht in Ihr juristisches Dunkel.

Kriwetz
Beiträge: 79
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Beitrag von Kriwetz » 29.03.2014, 22:28

@ Manannan

Danke für den Hinweis, aber leider bringt er keine Klarheit und ändert damit etwas an meinem Blickwinkel, ja diese „Formel“ bestätigt eigentlich auch wieder das, worauf ich hinzuweisen versuchte. Und das nicht nur an die Adresse des Faches „Jus“. Das jetzt als Nebenbemerkung, weil mich das Gefühl beschlichen hat, Sie würden aus meinem Eintrag eine isoliert kritische/“feindselige“(?) Haltung gegenüber dem Fach heraus lesen. : -)
Mitnichten, auch das Fach „Medizin“ und andere „Expertenbereiche“ wurden von mir über die Jahre auf den fundamentalen Denkfehler hingewiesen, der in allen Fach-Bereichen der gleiche ist und für die bis heute ergebnislose Rätselraterei darüber verantwortlich ist, warum die jeweils so schönen „Theorien“ mit der Praxis nie in Einklang zu bringen sind.

Somit haftet auch der Radbruch‘ schen Formel trotz aller „Geschliffenheit“ in den Formulierungen der gleiche Mangel an, einen, nein den zentralen Aspekt der Realität mit einer Ausrede als nicht „erklärbar“ auszublenden und unter den Tisch fallen zu lassen. Also wieder den Aspekt, den er zwar und sehr wohl auch in seiner Argumentation als Begriff führt, aber – implizit - dessen angebliche „Nichterklärbarkeit“ als hinreichende „Erklärung“ dafür unterstellt!?!?
Also „Mensch“.

Jede beliebige, auf die realen Umstände bezogene Feststellung oder Schlussfolgerung (und egal, in welchem „Fach“), die unter dieser Ausrede getroffen wird, ist damit aber unvollständig, somit auch „falsch“ und kann, bezogen auf die Lösungsfragen in der Praxis, nie zu einem schlüssigen Ergebnis führen, sondern bleibt bereits in den „Theorien“ in der Schleife des „Rätselratens“ hängen und führt in der daraus abgeleiteten (per Gesetz erzwungenen) Praxis zur Kumulierung der „Probleme“ auf allen Ebenen.

Abschlussbemerkung von meiner Seite:
Ich habe nicht die Absicht, hier tiefer in eine Diskussion einzusteigen, die ja Fach-übergreifend/ganzheitlich sein müsste (logischerweise), wofür der Rahmen hier aber nicht passt und auch nicht dafür vorgesehen ist.
Aber gelegentlich auch in "Expertenkreisen" auf den Denkfehler hinzuweisen, lasse ich mir nicht nehmen... : -)

MfG

G. Kriwetz

mabe
Beiträge: 19
Registriert: 29.01.2014, 09:59

Beitrag von mabe » 02.04.2014, 10:31

Zu dem Thema möchte ich festhalten, dass die betreffende, nicht spezifizierte Rechtssache einen realen, durch StGB-Paragraphen gedeckten Sachverhalt hat
(dh. Gerechtigkeit steht nicht im Vordergrund und ist prinzipiell kein Thema dabei).

Es ist nur so, das in der Sache ein "spezieller Interessenkonflikt" besteht.

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