Hallo!
Kann jemanden Helfen!
Darf ich beim Telefonieren den Lautsprecher einschalten, um anderen personen im Raum das mithören zu ermöglichen?
Darf ich beim Telefonieren den Lautsprecher einschalten
Das Fernmeldegeheimnis ist durch Art 10a StGG grundrechtlich geschützt und dessen Verletzung im § 93 Abs 3 TKG näher ausgeformt. Demnach ist ein Mithören durch Dritte nur dann zulässig, wenn Sie den Gesprächspartner vorher davon informieren und dieser ausdrücklich zustimmt.
In diesem Zusammenhang ist auch § 119 StGB und die dazu ergangene Judikatur zu beachten!
In diesem Zusammenhang ist auch § 119 StGB und die dazu ergangene Judikatur zu beachten!
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