Pyrotechnikgesetz

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Pyrotechnikgesetz

Beitrag von JUSLINE » 14.01.2002, 20:20

In Österreich ist der Versandhandel mit pyrotechnischen Artikeln lt. österreichischem Pyrotechnikgesetz verboten - wie sieht dies nun im Internet aus? Was ist erlaubt was nicht? Kann der Besucher einer Website pyrotechnische Artikel online bestellen und dann selbst abholen? Oder kann er ein Speditionsunternehmen/Paketdienst etc. beauftragen um die online bestellte Ware abzuholen? Kann evt. der Inhaber der Website mit einer Vollmacht des Bestellers selbst ein Transportunternehmen beauftragen?








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RE: Pyrotechnikgesetz

Beitrag von JUSLINE » 15.01.2002, 16:07

> In Österreich ist der Versandhandel mit pyrotechnischen Artikeln lt. österreichischem Pyrotechnikgesetz verboten -



1)Meines Wissens nach kennt das PTG kein solches Verbot.



wie sieht dies nun im Internet aus?



2)Keine speziellen Regeln



Was ist erlaubt was nicht?



3) Ergibt sich aus dem PTG



Kann der Besucher einer Website pyrotechnische Artikel online bestellen und dann selbst abholen?

Oder kann er ein Speditionsunternehmen/Paketdienst etc. beauftragen um die online bestellte Ware abzuholen? Kann evt. der Inhaber der Website mit einer Vollmacht des Bestellers selbst ein Transportunternehmen beauftragen?



4) Hinsichtlich aller Fragen: Ja




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RE: Pyrotechnikgesetz

Beitrag von JUSLINE » 15.01.2002, 16:20

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.



Ich habe mich leider nicht ganz richtig ausgedrückt - die Gewerbeordnung enthält meines Wissen diese Gesetzesstelle - dass der Versandhandel mit pyrotechnischen Artikeln untersagt ist.



Angenommen, es ist richtig und diese Passage ist vorhanden - wie würden Sie dann die Situation einschätzen. Darf z.B. der Kunde online bestellen und der Website-Inhaber die Ware mittels Spedition o.ä. an den Kunden lieferen lassen? Ist mit Versandhandel nur der Versand über die Post ausgeschlossen?



Herzlichen Dank

Sabine Pekarz


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RE: Pyrotechnikgesetz

Beitrag von JUSLINE » 15.01.2002, 20:39

die Gewerbeordnung enthält meines Wissen diese Gesetzesstelle - dass der Versandhandel mit pyrotechnischen Artikeln untersagt ist. Angenommen, es ist richtig und diese Passage ist vorhanden - wie würden Sie dann die Situation einschätzen. Darf z.B. der Kunde online bestellen und der Website-Inhaber die Ware mittels Spedition o.ä. an den Kunden lieferen lassen?



Sie haben Recht. § 50 Abs.2 GewO verbietet den Versandhandel mit solchen Artikeln. Das Verbot u. die daran anknüpfende Strafbestimmung richten sich aber nur an den Gewerbetreibenden u. nicht an den Konsumenten. Der Gewerbetreibende hat sich daher um den legalen Vertrieb zu kümmern, nicht der Online-Besteller.



Ist mit Versandhandel nur der Versand über die Post ausgeschlossen?



Meiner Meinung nach auch Versendungsarten, die der postalischen gleichzuhalten sind, aber ich kann dazu nichts Abschließendes sagen, da ich kein Gewerberechtler bin.




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RE: Pyrotechnikgesetz

Beitrag von JUSLINE » 15.01.2002, 21:07

> Sie haben Recht. § 50 Abs.2 GewO verbietet den Versandhandel mit solchen Artikeln. Das Verbot u. die daran anknüpfende Strafbestimmung richten sich aber nur an den Gewerbetreibenden u. nicht an den Konsumenten. Der Gewerbetreibende hat sich daher um den legalen Vertrieb zu kümmern, nicht der Online-Besteller.

Was wäre in diesem Zusammenhang ein legaler Vertrieb?

>

> Ist mit Versandhandel nur der Versand über die Post ausgeschlossen?

>

> Meiner Meinung nach auch Versendungsarten, die der postalischen gleichzuhalten sind, aber ich kann dazu nichts Abschließendes sagen, da ich kein Gewerberechtler bin.

Vielleicht hat irgendjemand noch Ideen oder Infos - es wäre mir eine große Hilfe.



Danke im Voraus!



Sabine Pekarz

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RE: Pyrotechnikgesetz

Beitrag von JUSLINE » 16.01.2002, 09:09

Mit legalem Vertrieb meinte ich ganz allgemein die Einhaltung der Vorschriften des PTG (zB. Beachtung der Altersgrenzen betr. Abnehmer).


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RE: Pyrotechnikgesetz

Beitrag von JUSLINE » 16.01.2002, 09:19

Herzlichen Dank für Ihre Antwort!



Wenn noch irgendjemand Anregungen/Ideen/Tipps zum konkreten Fall hat: Website mit pyrotechnischen Artikeln - wie bringe ich die Ware zum Kunden unter Berücksichtigung des Verbots des Versandhandels, bitte um Antwort!!

Was ist möglich und legal?



Herzlichen Dank!

Sabine Pekarz


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