Grüß Gott !
Ich hätte an allen eine Frage.
Die WGKK hat meinem Arbeitsgeber den schefärzlichen Untersuchungbefund
gefaxt. Ich habe ersucht als Beweis eine Kopie der Faxbestätigung zu geben, und wurde es verweigert.
Was sagt die Rechtslage bzw die Paragrafen in diesem Fall ?
Wer hat da recht ich oder die WGKK?
Danke im voraus für alle Antworte!
mfG Georg
Faxbestätigung !
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