Kaution ausbezahlt, dafür Betriebskostenüberschuss behalten

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Stefan Kleinhappl
Beiträge: 2
Registriert: 26.08.2013, 12:49

Kaution ausbezahlt, dafür Betriebskostenüberschuss behalten

Beitrag von Stefan Kleinhappl » 26.08.2013, 12:57

Liebe Forumsleser und -experten,

mich betrifft ein seltsamer Fall bei der BK-Abrechnung. Nach unserem Auszug aus der Mietwohnung Ende 2012 haben wir den größten Teil der Kaution zurückerhalten (ca. 95%). Es gab außer den üblichen Gebrauchsspuren an den Wänden keinerlei Schäden. Die Wohnung wurde sogar teilweise ausgemalen.

Früher haben wir jedes Jahr eine ordentliche BK-Rückerstattung erhalten, da wir unseren Verbrauch bei Heizung usw. gering hielten.

Nun wollte ich nachfragen, wie es denn mit der Verrechnung der BK bis Ende 2012 aussieht und die Antwort lautete: "Da die gesamte Kaution ausbezahlt wurde, ist das nicht vorgesehen."

Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis ist das rechtlich nicht in Ordnung.

Was meinen Sie, können wir hier unsere Rückzahlung einfordern?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Kleinhappl



Condor2
Beiträge: 25
Registriert: 02.07.2013, 14:29

Beitrag von Condor2 » 27.08.2013, 17:34

Hallo
normalerweise hat die Kaution nichts mit einem etwaigen Betriebskostenüberschuss zu tun-es kann aber sein, dass ein etwaiger Betriebskostenüberschuss den neuen Mieter zugute kommt bzw eine Nachbelastung auch diesen trifft (das ist dann der Fall, wenn das Mietverhältnis in den Vollanwendungsbereich des MRG fällt); das gilt in der Regel aber nicht für die Heizkosten, wenn das HeizKG gilt; das alles müsste man im Detail überprüfen. Ich würde die Vermieterin einfach zur Legung der Bk und Hz Abrechnung und Zahlung eines etwaigen Guthabens auffordern (und dann schauen, worauf von dieser eine etwaige Ablehnung der Rechnungslegung gestützt wird, mit der Kaution hat dies jedenfalls nichts zu tun) - sonst müsste man dies über die Arbeiterkammer oder eine sonstige Instution weiter betreiben, selbst ist es eher schwierig, da es dann doch um mietrechtliche Detailfragen geht

Stefan Kleinhappl
Beiträge: 2
Registriert: 26.08.2013, 12:49

Beitrag von Stefan Kleinhappl » 27.08.2013, 17:49

Hallo Condor,

vielen Dank für Ihre Antwort. Das ist eine komplexe Geschichte...
Ich werde erstmal zur Legung der BK-Abrechnung auffordern und sehen was passiert.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste