Verleumdung etc. Hilfe!

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Felis
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Verleumdung etc. Hilfe!

Beitrag von Felis » 19.08.2013, 20:17

Hallo...
Ich hab ein wirklich dickes Problem ...

Zur Einleitung... Mein Verlobter und ich haben für eine Veranstaltung in Deutschland (Connichi) einen Stand gebucht zum Ausstellen und auch die Zusage bekommen jenen zu bekommen.
Zudem wurde auch schon Hotel und Flug gebucht... (Die Veranstaltung ist Anfang September)

Nun zur Tat...
Eine eigentlich als guter Freund (seit 7 Jahren) bekannte Person hat auf jener Veranstaltung keinen Stand bekommen, da zu wenig Plätze vorhanden sind und als wir ihm sagten dass er auch bei uns keinen Platz hat (auf einem halben Tisch der nur 60 cm groß ist können keine 3 Leute arbeiten) hat er rumgesponnen...
Einen Tag später kam von der Veranstaltung eine Mail dass jene Person gesagt habe dass mein Verlobter ihm 100 Euro geklaut hat!! (Was natürlich eine Lüge ist)
Somit wurde vom Veranstalter die Standreservierung aufgrund dessen Zurückgezogen...

Nun die Sache...
1. Diebstahl = Unwahr und daher eine Verleumdung
2. Private Sache vom Veranstalter ins Geschäftliche vermischt und daher nicht Legitim
3. Habe ich die Kosten getragen für die Standbuchung und dergleichen und bin eine außenstehende Person die damit nichts zu tun hat... Aber trotzdem will man nicht den Stand auf meinen Namen laufen lassen! Obwohl ich ja nichts damit zu tun habe....
Was nun tun?

Die Veranstalter machen nichts sondern verhalten sich wie Kindergarten... Eben diese Falschaussage als wahr nehmen und unsere Meinung nicht beachten... Dafür uns wegen diesen angeblich 100 Euro einen Schaden von mehreren 100 Euro verursachen, da die Stornokosten die Buchungskosten der Reise mittlerweile übersteigen da es so kurzfristg ist.
Jene Person die die Falschaussage macht reagiert nicht und stellt sich taub wenn ich Sie kontaktieren will….



wexi1994
Beiträge: 106
Registriert: 19.11.2012, 22:17
Wohnort: Deutsch Wagram

Achtung sehr wichtig

Beitrag von wexi1994 » 19.08.2013, 22:44

Bitte passen Sie auf, dass Sie nicht wegen Störung zum Gericht kommen, wenn Sie öfter diese Person kontaktieren. Ich spreche aus Erfahrung.

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 20.08.2013, 07:27

§ 111 StGB Üble Nachrede.
Stellen Sie ihn vor die Wahl: sofortige Zurücknahme des Vorwurfes und Ersatz des Schadens oder Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Für letzteres sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 20.08.2013, 08:16

Anzeige bei der StA wird bei übler Nachrede nicht viel bringen....

Ist ein Privatanklagedelikt....

Sie können auch Schadenersatz wegen Rufschädigung und Kreditschädigung verlangen

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