Staatsbürgerschaftsrecht

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Staatsbürgerschaftsrecht

Beitrag von JUSLINE » 08.01.2002, 21:11

Man fragt, wie der Begriff 'pertinenza' im Saint-Germain-Vertrage, den die Übersetzungsvarianten jeweils indigenat, Heimatrecht, rights of citizenship bezeichnen, zu interpretieren ist.




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RE: Staatsbürgerschaftsrecht

Beitrag von JUSLINE » 08.01.2002, 21:49

Den Begriff "Heimatrecht" gab es in Österreich bis 1939. Gemeint ist ein Rechtsverhältnis zwischen einem Bundesbürger und einer Ortsgemeinde, aufgrund dessen dem Bundesbürger ausschließlich in dieser Gemeinde das Recht auf ungestörten Aufenthalt und der Anspruch auf Armenversorgung zustand. Das Heimatrecht in einer Gemeinde konnten nur Staatsbürger erwerben, umgekehrt sollte jeder Staatsbürger in einer Gemeinde heimatberechtigt sein. Der Verlust der Staatsbürgerschaft zog auch den Verlust des Heimatrechtes nach sich.

Da der Stv v. St.Germain österr. Verfassungsrecht ist müssen die dort verwendeten Begriffe - wie bei anderen verfassungsrechtlichen Bestimmungen auch - unter Zugrundelegung des Inhalts ausgelegt werden, den sie damals einfachgesetzlich hatten d.h. so wie oben beschrieben.


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RE: Staatsbürgerschaftsrecht

Beitrag von JUSLINE » 12.01.2002, 14:42

Auf den Begriff 'pertinenza', soll er nicht mit dem oesterreichischen Institut des Heimatrechtes verwechselt werden, deuten die deutsche Uebersetzungsvariante sowie der massgebliche franzoesische Text hin.


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RE: Staatsbürgerschaftsrecht

Beitrag von JUSLINE » 16.01.2002, 21:52

Unbestrittenermaßen stellt dem Begriff 'pertinenza' wegen der in Art. 74 und 77 des abzutretenden Gebietes des Kaiserstaates vorzunehmenden Verweisungen an Länder, wo das österreichische Heimatrecht (vermutlich in derselben Art) nicht zur Geltung gebracht werden könnte, das erwähnte österreichische Institut somit nicht gleich; dafür deuten alle (mit Ausnahme von der italienischen) die Übersetzungsvarianten auf 'pertinenza' hin.


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