Hi meine Schwester bekommt das Haus von meinen Eltern, habe ich da anspruch auf einen Gesetzlichen Anteil?
Hausübergabe
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Hausübergabe
Wenn es sich um eine Schenkung zu Lebzeiten Ihrer Eltern handelt, haben Sie m.E. (vorlaeufig) keine Ansprueche. Erst nach dem Tod Ihrer Eltern, koennen Sie die Anrechnung der Geschenke auf den Erbteil Ihrer Schwester verlangen. (bin aber kein Jurist)
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