Hallo Zusammen,
ich möchte in diesem Forum die Frage in den Raum stellen
1.) ob ein Ehepartner eine Zeugenaussage machen muss oder nicht. Es ging dabei um eine Körperverletzung.
Nach Aussage einiger Bekannten ist es kein muss.
2.) bei der Verhandlung (die Zeugin ist deutsche Staatsbürgerin) hat sie gesagt, dass sie eine Tüte mit Brötchen in der Hand hielt.
Der RA der Angeklagten besserte "Brötchen" auf "Semmeln" aus. Darf er das, oder ist das Diskreminierung der deutschen Sprache?
Natürlich ist das eine Kleinigkeit, es geht ja fast immer ums Prinip.
Für ehrliche Antworten wäre ich dankbar.
mit freundlcihen Grüßen
Weissa41
Zeugenaussage eines Ehepartners
Hallo Manannan
Recht herzlichen Dank für Ihre Antwort. Leider war meine Gattin nicht in der Lage den Anwalt der Gegenpartei auf diese Brötchen- Semmeln anzusprechen.
Auch wurde ich vokn meinem Anwalt und dem Richter nicht informiert, dass ich zur Zeugenaussage nicht verpflichtet bin. Es wurde nämlich vom RA der Gegenpartei meiner Fau verlagt.
Ist das Rechtens?
Danke
Weissa41
Auch wurde ich vokn meinem Anwalt und dem Richter nicht informiert, dass ich zur Zeugenaussage nicht verpflichtet bin. Es wurde nämlich vom RA der Gegenpartei meiner Fau verlagt.
Ist das Rechtens?
Danke
Weissa41
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