Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Sonntag, 02.02.2013, Wetterlage: Schneefall, Straßenverhältnisse: winterlich (Schneefahrbahn, Eisfahrbahn)
Ich wohne an einem höhergelegenen Ort meiner Gemeinde. Die Straße um dort hoch zu kommen hat eine Steigung zwischen 7 und 10 % (geschätzt). Bevor man Einsicht in diese Steigung hat, kommt man direkt aus einer Kurve.
Nun war es so, dass mein Vater und ich eben um diese Kurve gefahren sind und die Steigung hoch fahren wollten. Doch mitten in der Steigung bleiben wir hängen, da die Gemeinde es nicht für notwendig hält Salz oder Kies zu streuen.
Weitere wichtige Anmerkung: Ich habe von ungefähr 300 m Entfernung Kies geholt, um das Auto wenigstens auf der Stelle wo es stand zu sichern, und habe mir dabei ein wenig das Kreuz verrissen und mir eine Erkältung geholt, desweiteren sind die Reifen durch das Durchdrehen in Mitleidenschaft gezogen worden.
Jetzt würde mich interessieren, welche rechtlichen Schritte ich einleiten könnte.
Danke schon mal im Voraus.
Schneefahrbahn - Pflichten der Gemeinde
Sie wollen also die Gemeinde wegen eines Schnupfens, wegen eines verrissenen Kreuzes und wegen abgenutzter Reifen verklagen?
Ich gehe davon aus, dass die Gemeinde ein größeres Straßennetz zu betreuen hat und deswegen nicht überall gleichzeitig den gesetzlichen Streu- und Räumpflichten nachkommen kann, was insbesondere bei starken Schneefällen der Fall ist.
Ich gehe weiter davon aus, dass auch Ihre Gemeinde die RVS 12.04.12 anwendet und demnach gelten, abhängig vom Straßentyp, Räumungsprioritäten.
Zudem fordert auch der demokratische Souverän vehement eine Schmälerung der Verwaltung und Stellenabbau bei gleichzeitiger Erhöhung der öffentlichen Dienstleistung. Dummheit wird eben auch durch Politik übertragen! Das sollte auch einmal erwähnt werden.
Natürlich ist es einfacher die Gemeinschaft für alles verantwortlich zu machen und zu verklagen, als im Interesse der eigenen Sicherheit Hand anzulegen und dafür vielleicht einen Schnupfen und ein verrissenes Kreuz oder gar abgefahrene Reifen zu riskieren.
Ich gehe davon aus, dass die Gemeinde ein größeres Straßennetz zu betreuen hat und deswegen nicht überall gleichzeitig den gesetzlichen Streu- und Räumpflichten nachkommen kann, was insbesondere bei starken Schneefällen der Fall ist.
Ich gehe weiter davon aus, dass auch Ihre Gemeinde die RVS 12.04.12 anwendet und demnach gelten, abhängig vom Straßentyp, Räumungsprioritäten.
Zudem fordert auch der demokratische Souverän vehement eine Schmälerung der Verwaltung und Stellenabbau bei gleichzeitiger Erhöhung der öffentlichen Dienstleistung. Dummheit wird eben auch durch Politik übertragen! Das sollte auch einmal erwähnt werden.
Natürlich ist es einfacher die Gemeinschaft für alles verantwortlich zu machen und zu verklagen, als im Interesse der eigenen Sicherheit Hand anzulegen und dafür vielleicht einen Schnupfen und ein verrissenes Kreuz oder gar abgefahrene Reifen zu riskieren.
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