ich habe folgendes Problem:
ich wollte mein Motorrad in einer Werkstätte in Wien 3 reparieren lassen. innerhalb von 5 wochen (!) war es der werkstätte nur durch tägliche Anrufe möglich mein Motorrad wieder zurückzuerhalten. nur als ich es entgegennahm war sowohl das Windschild sowie die rechte Seite der Verkleidung zerstört. "Es müsse jemand auf der Straße umgeschmissen haben" war der einzige Kommentar des Werkstättenleiters.
2 Fragen:
1.) Ist die Werkstätte dafür haftbar, daß das KFZ sicher verwahrt ist?
2.) ich habe eine Rechtsschutzversicherung die leider das Verkehrsrecht NICHT einschließt, sehr wohl allerdings Vertragsrecht. meiner Meinung nach hat oben beschriebener Trouble nichts mit Verkehrsrecht, sehr wohl aber mit Vertrag zu tun.
wäre über jede Info dankbar - Eva
Schlampige Werkstätte
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Schlampige Werkstätte
Sprechen Sie mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Falls man Sie abwimmeln moechte: es handelt sich eindeutig um ein vertragsrechtliches Problem, kein verkehrsrechtliches.
RE: Schlampige Werkstätte
Beim Reparaturvertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, bei welchem dem Werkunternehmer (Reparateur) Obsorge- und Verwahrungspflichten bezüglich der zu reparierenden Sache treffen.
Falls diese Obsorge- und Verwahrungspflichten schuldhaft verletzt werden, hat der Werkunternehmer für den entstandenen Schaden aus vertraglicher Haftpflicht einzustehen.
Falls diese Obsorge- und Verwahrungspflichten schuldhaft verletzt werden, hat der Werkunternehmer für den entstandenen Schaden aus vertraglicher Haftpflicht einzustehen.
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