Hallo, vielleicht hat schon Ein oder der Andere über meine Probleme mit meinen Mitmietern gelesen.
Nun ist es soweit, dass meine Partnerin und ich so provziert werden, dass wir uns nur noch mit eingeschaltetem Handy (Video EIN) in den Keller und Hausflur getrauen!!!! Traurig!
Der Grund ist, dass, weie schon 2 mal war, wenn ich im Flur war die Nachbarin so dicht an mir heranging und danach die Polizei gerufen hat und sagte, ich hätte sie bedroht usw.
Nun meine Frage: darf ich zu meinem Schutz bzw als Beweismittel ein Video machen oder eine Kamera in meinem Kellerabteil installieren? Es könnte ja sein, dass die Nachbarin eines Tages sagt ich wollte sie vergewaltigen oder so.
Sollte es andere Vorschläge geben bitte bescheid geben. Wir sind nun auch soweit, dass wir aus diesem Haus ausziehen wollen/müssen. Die Lebensqualität ist derart schlecht. Zur Zeit läuft leider gerade die Übernahme von Miete ins Eigentum.
Weiß jemand wie lange Einspruchszeit bei solchen Sachen ist?
Danke im Voraus.
Videoüberwachung zulässig?
Zur Info:
Die begehrte Installation einer Videoüberwachungsanlage, die sich teilweise innerhalb und teilweise außerhalb des Mietobjekts befindet, ist als Fall des § 9 MRG anzusehen und im Verfahren nach § 37 MRG zu behandeln
(OGH 6 Ob 229/11m, 16.11.2012(!))
Fazit: Unabhängig datenschutzrechtlicher Bestimmungen, haben Sie die beabsichtige Anbringung einer Videoüberwachungsanlage dem Vermieter vorher anzuzeigen!
Die begehrte Installation einer Videoüberwachungsanlage, die sich teilweise innerhalb und teilweise außerhalb des Mietobjekts befindet, ist als Fall des § 9 MRG anzusehen und im Verfahren nach § 37 MRG zu behandeln
(OGH 6 Ob 229/11m, 16.11.2012(!))
Fazit: Unabhängig datenschutzrechtlicher Bestimmungen, haben Sie die beabsichtige Anbringung einer Videoüberwachungsanlage dem Vermieter vorher anzuzeigen!
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