Guten Tag ich bitte euch mir ein paar infos zu geben
Meine Geschichte:
Ich habe ein Fahrzeug bei einem Händler gesehen und kam mit dem Verkäufer ins Gespräch ich wollte meinen Wagen im Eintausch anzahlen er informierte sich per Eurotax und er sagte mir ich würde 8500€ im Eintausch bekommen! Er wollte gleich eine Unterschrift von mir ansonsten kann er mir den Wagen nicht reservieren sagte er zu mir.ich benötige eine bedenkzeit sagte ich zu ihm.
Nach ca 1 Woche kontaktierte mich der Verkäufer und er schickte mir per Mail den Kaufvertrag ich unterschrieb ihn und mailte zurück. Im vertrag stand nichts von den 8500€ die hat er mir mündlich zugesichert hat.
Ich fuhr zum Händler er sah sich mein Fahrzeug an und bemängelte sehr viele Dinge ( für mich unverständlich )
Im Gespräch sagte er kann mir nur 4000€ anbieten im tausch d.H mehr als 50% weniger als mündlich vereinbart!
Der Verkäufer sagte zu mir wenn ich kündigen würde muss ich damit rechnen das ich Storno zu zahlen habe von 10%.
Eine schriftliche Kündigung ging beim Autohaus sofort ein aber bis heute keine Antwort ca 1 woche verstrichen.
Habe ich ein Rücktrittsrecht in so einem Fall?? bzw muss ich damit rechnen das ich zahlen muss??
Ich habe eine Privatrechtschutzversicherung includiert ist da:
KFZ Rechtschutz
Fahrzeug - Vertragsrechtschutz
Lenker Rechtschutz
Total Verkehrsrechtschutz
Schadenersatz und Strafrechtschutz
Ich danke euch schon im Voraus
Rücktritt vom Kaufvertrag
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- Beiträge: 677
- Registriert: 07.08.2012, 08:42
Aufgrund dessen, dass Ihnen der Verkäufer dieses Angebot gemacht hat,
ist davon aus zugehen, dass dieser als Kaufmann gehandelt hat und somit
ist dies ein Kaufgeschäft, das einzige Problem in einem Gerichtsverfahren wird sein diese Aussage zu Beweisen, und der nächste Fehler Ihrerseits Sie haben den Vertrag unterschrieben in welchem kein Abzug durch Ankauf Ihres Fahrzeuges ausgewiesen war. Am besten gleich einen Anwaltsbrief verfassen lassen und auf die Reaktion warten.
Viel Glück
ist davon aus zugehen, dass dieser als Kaufmann gehandelt hat und somit
ist dies ein Kaufgeschäft, das einzige Problem in einem Gerichtsverfahren wird sein diese Aussage zu Beweisen, und der nächste Fehler Ihrerseits Sie haben den Vertrag unterschrieben in welchem kein Abzug durch Ankauf Ihres Fahrzeuges ausgewiesen war. Am besten gleich einen Anwaltsbrief verfassen lassen und auf die Reaktion warten.
Viel Glück
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- Beiträge: 2
- Registriert: 04.12.2012, 21:36
Ja ich weiss das es mein Fehler war das ich das unterschrieben habe obwohl ich er dies im vertrag nicht festgehalten hat.
Ich habe schriftlich gekündigt und seit dem habe ich nichts mehr gehört vom Verkäufer oder der Geschäftsleitung.
sollte ich einen Brief mit der Zahlungsaufforderung bekommen werde ich weitere Schritte einleiten. sollte nichts geschehen hat er auf eine Stornozahlung verzichtet oder??
Ich habe schriftlich gekündigt und seit dem habe ich nichts mehr gehört vom Verkäufer oder der Geschäftsleitung.
sollte ich einen Brief mit der Zahlungsaufforderung bekommen werde ich weitere Schritte einleiten. sollte nichts geschehen hat er auf eine Stornozahlung verzichtet oder??
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