Hallo,
ich habe von 1992 bis 2000 einer Freundin immer wieder Geld (insgesamt EUR 3.401,81) geborgt. Inzwischen ist es so, dass ich das Geld wieder zurück haben will und sie mir am 4.6.2005 einen Schuldschein über diese Summe unterschrieben hat.
Welche Möglichkeiten habe ich, damit ich das Geld wieder bekommen kann bzw. welche Kosten kommen für mich zustande?
Bitte um Rat!
Danke
Bine
geborgtes Geld
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RE: geborgtes Geld
Welchen Rueckzahlungstermin haben Sie ausgemacht? M. E. koennen Sie nur bereits FAELLIGE Betraege einklagen.
RE: geborgtes Geld
Hallo,
ich habe eine mündliche Forderung gestellt - nichts Schriftliches. Nur den Schuldschein, wo das Datum mit den Geldbeträgen sowie mit div. Anmerkungen meinerseits aufgelistet sind. Die Schuldnerin hat darauf unterschrieben.
Ist das sowas wie ein Schuldeingeständnis?
LG
Bine
ich habe eine mündliche Forderung gestellt - nichts Schriftliches. Nur den Schuldschein, wo das Datum mit den Geldbeträgen sowie mit div. Anmerkungen meinerseits aufgelistet sind. Die Schuldnerin hat darauf unterschrieben.
Ist das sowas wie ein Schuldeingeständnis?
LG
Bine
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RE: geborgtes Geld
Schuldschein ist ok. Sie muessen m. E. - am besten schriftlich (eingeschrieben) - eine angemessene Frist setzen, bis zu der die Summe an Sie zurueckgezahlt werden muss.
RE: geborgtes Geld
Hallo & Danke, werde ich machen.
LG
Bine
LG
Bine
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