Unterhalt für Schüler ?

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Peter Josnitz
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Unterhalt für Schüler ?

Beitrag von Peter Josnitz » 06.09.2012, 19:50

Hallo,

Zunächst einmal möchte ich mich vorstellen, mein Name ist Peter, ich bin 18 Jahre alt und lebe zurzeit in St.Pölten.
Momentan besuche ich noch das letzte Schuljahr.
Ich habe (bzw.hatte) eine 16 jährige Freundin die von mir, trotz Verhütung, geschwängert wurde. Nun ist es so, ich habe es erst heute erfahren, dass sie schwanger ist und sie hat gestern mit mir Schluss gemacht. Jedoch hat sie von der Schwangerschaft schon seit Wochen gewusst und mir davon nichts gesagt.
Da ich mich nicht reif genug fühle das Kind großzuziehen, habe ich ihr geraten das Kind abzutreiben, doch sie entschied sich dagegen.
Was mich jetzt nun interessiert, darf sie mich auf "unterhalt" verklagen, obwohl sie gestern mit mir schluss gemacht hat ? Damit verzichtet sie ja anscheinend auf meinen Beistand oder ?

mfg Peter...



MG
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Beitrag von MG » 08.09.2012, 08:55

Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt. Ihre Freundin nicht.

Wenn Sie also der leibliche Vater sind, und dss Kind nach seiner Geburt bei der Mutter lebt, werden Sie nach Ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten einen finanziellen Beitrag für das Kind leisten müssen.

Alles Gute
mfG
RA Michael Gruner

selina
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Ergänzung zu MG

Beitrag von selina » 11.11.2012, 21:57

Da Sie als einkommensloser??? Schüler wohl kaum in der Lage sind Unterhalt für das Baby zu leisten, die 16 jährige Freundin wird vermutlich nicht mehr als die Betreuungspflicht einbringen können, haben die GE mütterlicherseits und väterlichersteits nach ihren Möglichkeiten diesen Unterhalt zu leisten.

Manannan
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Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 12.11.2012, 08:52

Die rechtliche Situation wurde bereits erläutert. Die moralische Sicht der Dinge sollte jedoch auch angesprochen werden. Sie fühlen sich also nicht reif genug für das Kind und haben nach Manier unserer Lust und Spaßgesellschaft - zur Abtreibung geraten. Das Kind soll also "weggeworfen" werden nachdem der Spaßfaktor erfüllt wurde.
Ich bewundere die Stärke und die Konsequenz Ihrer Freundin. Dass sie mit Ihnen Schluss gemacht hat, kann man ihr nicht verdenken.
Aber wie der Volksmund so schön zu sagen pflegt: Fünf Minuten Rittmeister, 18 Jahre Zahlmeister.

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