Gehsteigräumung

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JUSLINE
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Gehsteigräumung

Beitrag von JUSLINE » 31.12.2001, 11:02

Meinen Informationen nach muss ein Hausbesitzer den Gehsteig, der an seinem Haus entlang führt, von Schnee und Eis "befreien". Kann mir jemand sagen, was im Fall, wenn man das nicht tut, passieren kann? Kann die Polizei strafen? Und was passiert, falls sich jemand auf diesem Gehsteigabschnitt verletzt (durch Sturz)? Deckt so einen Schaden irgendeine Versicherung? Vielen Dank!



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JUSLINE
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RE: Gehsteigräumung

Beitrag von JUSLINE » 01.01.2002, 17:12

> Meinen Informationen nach muss ein Hausbesitzer den Gehsteig, der an seinem Haus entlang führt, von Schnee und Eis "befreien".



Die Pflicht trifft Liegenschaftseigentümer, außer Eig. v. land- u. forstwirtschaftl. genutzten Grundstücken für Gehsteige in bis zu 3m Entfernung vom Grund zwischen 6 und 22 Uhr (ohne Gehsteig nur für einen 1m breiten Streifen). Rechtsgrundlage: § 93 Straßenverkehrsordnung. Die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kann aber für die Eigentümer günstigere Verordnungen erlassen (so geschehen zB. in Wien).



Kann mir jemand sagen, was im Fall, wenn man das nicht tut, passieren kann?



Ein Verstoß kostete in Schilling den Betrag v.1000.- . Bestrafungen kommen aber zumindest in der Großstadt kaum vor.



Und was passiert, falls sich jemand auf diesem Gehsteigabschnitt verletzt (durch Sturz)?



Wenn der Eigentümer seiner Pflicht schuldhaft nicht nachgekommen ist: Verpflichtung zu Schadenersatz.



Deckt so einen Schaden irgendeine Versicherung?



Möglicherweise ja. Die meisten Eigentümer, die nicht selbst räumen können, belassen es aber dabei, eine vertrauenswürdige Person oder ein Unternehmen mit der Räumung zu beauftragen.




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