urlaubskonsumation / Kündigungsfrist

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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cobe
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urlaubskonsumation / Kündigungsfrist

Beitrag von cobe » 24.08.2012, 11:42

Hallo,

Ich habe eine Frage bzgl Verbrauch des Urlaubes:

Ich habe mein Dienstverhältniss( Angestellte/Metaller) mit 31. 08.2012 zum 30.09.2012 gekündigt, habe noch 3 Wochen Urlaub stehen, diese möchte ich in den letzten 3 Wochen konsumieren, da ich mit Mitte September ein neues Dienstverhältniss beginne und für zwei Wochen eine Doppel ANmeldung machen möchte, jetzt zu meiner Frage: Kann meine jetzige Firma mich zwingen ab jetzt 3 Wochen Urlaub zu konsumieren, und in den letzen Wochen ende September wieder zu kommen, das wäre für mich nämlich nicht so gut augfrund der neuen Arbeitsstelle???



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 25.08.2012, 03:22

Einseitig kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer natürlich nicht einfach einen Urlaubstermin aufzwingen, umgekehrt kann der Arbeitnehmer nicht einfach seinen Urlaub antreten oder verlängern.

Beim Urlaubstermin ist einerseits auf das Erholungsbedürfnis und andererseits auf die betrieblichen Anforderungen Bedacht zu nehmen.

Urlaub haben wollen, um woanders arbeiten zu können wird für den Chef also wohl eher kein überzeugendes Argument sein...

Manannan
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Beitrag von Manannan » 30.09.2012, 20:52

Nach dem UrlG ist der Urlaubsverbrauch zw AG und AN zu vereinbaren.
Der AG kann es natürlich verbieten (zB Einschulung eines neuen Mitarbeiters) doch für nicht aus Eigenverschulden nicht konsumierten Urlaub gebührt zumindest Abgeltung in Geld ( § 10 UrlG).
Entscheidend ist jedoch, welcher Regelung Ihr Arbeitsverhältnis unterliegt. Wenn KV, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag eine für Sie günstigere Regelung vorsieht, dann gilt diese!
Entscheidend ist auch, ob in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat eingesetzt ist. Wenn ja, dann wenden Sie sich an diesen, denn gerade hier sieht das UrlG eine Beiziehung des BR vor, wenn zwischen AG und AN keine Einigung zu Stande kommt ( § 4 Abs 4 UrlG).

mr.maxx
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Beitrag von mr.maxx » 08.07.2013, 22:40

hmm, und wenn man sich nicht einfach so einigt, und es im Betrieb keinen Betriebsrat gibt, was dann?

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 09.07.2013, 10:43

Besteht kein Betriebsrat, dann kann der AN auf Duldung eines bestimmten Urlaubsantrittes klagen. Das Problem wird sein, dass das Urteil erst nach dem beabsichtigten Urlaubsantritt ergehen wird und ein einseitiger Urlaubsantritt ohne Vorlage eines Urteils nicht möglich ist.

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