Anzeige wegen Körperverletzung ?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Egon --
Beiträge: 1
Registriert: 27.09.2012, 21:17

Anzeige wegen Körperverletzung ?

Beitrag von Egon -- » 27.09.2012, 21:19

Hallo, habe gestern eine Flasche sehr scharfe Sauce in der Schule mitgehabt (Viel schärfer als Tabasco) und hab ein wenig davon aus Spaß einem von meiner Klasse auf die Trinkflasche geschmiert.

Der hat das aber überrissen und ist dann ziemlich ausgerastet und hat mich getreten und 2 mal auf den Kopf geschlagen (Man sieht nichts, liegt wohl daran dass er sehr schwach ist).

Naja, danach hat er die Trinkflasche ausgewaschen und während/kurz nachdem er die Flasche gewaschen hat, hat er sich ins Auge gegriffen und es hat natürlich weh getan und er hat 2 Stunden geheult....

Jedenfalls war er beim Abteilungsvorstand meiner Schule und meint er zeigt mich wegen Körperverletzung an...

Was kann ich erwarten ? Kommt er damit durch ? Kann ich ihn auch anzeigen, weil er mich geschlagen hat ? (Es gibt für alles Zeugen)

Dass der "Scherz" blöd war braucht ihr mir nicht sagen...

Achja, ich bin 17, er 16.

Danke für eure Hilfe



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 28.09.2012, 08:37

Ich würde zuerst das Gespräch suchen.

Für eine Körperverletzung gehört eine gewisse Mindestintensität dazu, mMn würde dies hier jedoch ausreichen.

Die Schläge von ihm gegen dich sind natürlich auch als (versuchte) Köprverletzung zu werten.

Ich würd ihm einfach vorschlagen, ich tu dir nicht weh und du mir nicht, sonst habt ihr beide ein Strafverfahren am Hals...

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Körperverletzung?

Beitrag von Manannan » 30.09.2012, 20:03

In seinem Fall hat er § 83 Abs 2 StGB erfüllt. Was dich betrifft, so konnte die Körperverletzung noch abgewandt werden und somit blieb es beim Versuch (§§ 12, 83 (2) StBG). Dass er - obwohl er von der Schärfe wusste - sich dann ins Auge gegriffen hat, ist sein eigenes Verschulden.

Wenn er dich anzeigt, kannst du dich mal gelassen zurück lehnen. Mehr als ein Eigentor kommt da nicht raus.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 01.10.2012, 09:48

Der Versuch ist auch strafbar (übrigens § 15 StGB, nicht § 12).

MMn wäre es eine versuchte KV, welche ebenso strafbar ist, deswegen wäre es kein Eigntor, immerhin würden beide ein Strafverfahren bekommen.

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 01.10.2012, 11:27

Klar, § 15. War wohl zusehr auf den Bestimmungs bzw Beitragstäter fixiert der laut SV definitiv nicht vorliegt.

Der körperliche Angreifer hat auch das Problem mit der unerlaubten Selbsthilfe und somit liegt auch ein echtes KV Delikt vor.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 55 Gäste