Urlaub nicht so wie geplant

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Urwi
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Urlaub nicht so wie geplant

Beitrag von Urwi » 20.08.2012, 21:08

Hallo,

wir, ein Ehepaar mit kleinem Enkelkind, haben ein Last-Minute Angebot gebucht. Vor der Buchung haben wir uns das Hotel auf der Webseite des Veranstalters angesehen, wo ein Foto mit einem Strand und mehreren Reihen Liegen zu sehen waren. In der Beschreibung wird von einem schmalen Sand-Kiesstrand geschrieben. Wir haben das Angebot dann in der Annahme, einen entspannenden Strandurlaub zu verbringen, gebucht. Dort angekommen haben wir beim ersten Rundgang einen Schreck bekommen, als sich der Strand als verwahrloster Strich vor dem Hotel entpuppte, bei dem gerade einmal ein paar improvisierte Liegen in einer Reihe Platz hatten. Was an und für sich nicht so schlimm war, aber der Kies vom sogenannten Sand-Kiesstrand, bestand aus gut 10-20 cm dicken Steinen, die einen gefahrlosen Zugang ins Meer, geschweige denn mit einem Kind am Arm, unmöglich machten. Wir haben dann sofort die Reiseleitung darüber informiert, dass das Hotel nicht dem entspricht, was das Bild hatte erwarten lassen und ersuchten um eine Umsiedlung in ein anderes Hotel, auch gegen einen gewissen Aufpreis. Am nächsten Tag wurde uns mitgeteilt, dass kein Hotel nach unseren Vorstellungen frei sei. Wir sind dann, um wie geplant im Meer baden zu können, mit dem Taxi an den einige km entfernten öffentlichen Strand gefahren. Auf unsere Kosten und nachdem wir AI gebucht hatten, mussten wir dort nochmals für Speis und Trank aufkommen.
Zu Hause habe ich dann den Reiseveranstalter mit unserem erlebten konfrontiert und um Ersatz für die Auslagen gebeten. Dieser hat mit der Begründung abgelehnt, wenn uns das Reisebüro einen Strandurlaub verkauft hat und nichts davon in der Buchung steht, könne der Veranstalter nichts dafür und lehnte eine Entschädigung ab. Mein Einwand, dass das Bild auf der Webseite nichts mit der Realität zu tun habe und in der Beschreibung nichts über den unmöglichen Zugang zum Meer stehe, immerhin handelt es sich um ein Strandhotel, wurde ignoriert.

Jetzt stellt sich für uns die Frage, ob das falsche Bild und der "vergessene" Hinweis, dass Baden nahezu unmöglich sei ausreicht, Schadenersatz zu fordern.
Dass wir nebenbei noch Kakerlaken im Zimmer hatten, spielt hier wohl keine Rolle, da ich in diversen Foren gelesen habe, dass eine größere Anzahl an Kakerlaken (6 Stück?) als "landestypisch" hinzunehmen sei.

Danke
Ewald



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 21.08.2012, 08:40

Was wurde Vertragsinhalt? Das ist zu eruieren. Natürlich spielen hier Werbeprospekte (Internetseiten) mit. Wurde lediglich ein Meerzugang versprochen (vertragsinhalt) oder ein Meerzugang mit Sandstrand, kinderfreundlich etc.

Schau dir die Wienerliste an, da kannst du sehen, welche Minderung des Reisepreises bei ähnlichen Fällen veranschlagt wurden.

Urwi
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Beitrag von Urwi » 21.08.2012, 08:57

Hubert Neubauer hat geschrieben:Was wurde Vertragsinhalt? Das ist zu eruieren. Natürlich spielen hier Werbeprospekte (Internetseiten) mit. Wurde lediglich ein Meerzugang versprochen (vertragsinhalt) oder ein Meerzugang mit Sandstrand, kinderfreundlich etc.

Schau dir die Wienerliste an, da kannst du sehen, welche Minderung des Reisepreises bei ähnlichen Fällen veranschlagt wurden.
SgH. Neubauer,

Danke für die Antwort!

Weder in der Buchungsbestätigung noch in der Hotelbeschreibung ist explizit etwas von Meerzugang oder ähnlichem gestanden. Lediglich von "schmalen Sand-Kiesstrand" war im Prospekt die Rede.
Auch wenn das nirgends angeführt wurde, vermittelt das Bild auf der Hotelbeschreibung jedoch den Eindruck, einen freien Zugang zum Meer zu haben und ausgeschlossen wurde es auch nicht.

Da stellt sich die Frage was zählt. Auf alles was nicht aufgezählt wurde hat man keinen Anspruch oder umgekehrt. Natürlich immer im Zusammenhang! In diesem Fall, wenn ich einen Urlaub am Meer buche und es dann auch noch vor der Tür habe, kann ich davon ausgehen, dass man auch ins Meer gehen kann oder muss das im Prospekt ausdrücklich angemerkt sein, dass ein (gefahrloser) Meerzugang möglich ist?

Die Höhe der max. Entschädigung konnte ich schon eruieren, jedoch stellt sich die grundsätzliche Frage, wer im Recht ist. Immerhin kann das ein langer steiniger Weg sein und bevor ich diesen gehe, will ich zumindest Grundsätzliches wissen.

VG
Ewald

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 21.08.2012, 10:16

Das ist Vertragsauslegung, eines der schwierigsten Sachen.
Es ist die Absicht der Parteien zu erforschen.

Um das prüfen zu können, benötigt man alle Unterlagen, Erklärungen, Fotos etc etc.

Außerdem ist fraglich, wer der Ansprechpartner ist, obwohl ich hier vom Reiseveranstalter und nicht vom Reisebüro ausgehe, der ja den Vertrag nur vermittelt. Außerdem ist zu prüfen, welches Recht zur Anwendung kommt, welcher Gerichtsstand maßgeblich ist, ob und welche AGB zur Anwendung kommen...Fragen über Fragen

Möglicherweise hilft dir das weiter:


https://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDoku ... 548cb744fb

Urwi
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Beitrag von Urwi » 21.08.2012, 11:05

Hallo Hr. Neubauer,

Danke für Ihre Antwort!

Scheint alles doch nicht so einfach zu sein. Dann werde ich wohl ein wenig Zeit reservieren und zu einer Rechtsberatung pilgern.

Der Link hat leider nicht funktioniert.

vg
Ewald

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 21.08.2012, 11:50

Link war

§ 914 ABGB --> Auslegung von Verträgen.

Wenn sie eine Rechtschutzversicherung haben, würde ich auf alle Fälle einen Anwalt aufsuchen. Falls nicht, möglicherweise zum Amtstag bzw. auch zum Anwalt, wenn man ein paar Euro investieren will, die man, wenn man Recht hat, natürlich von der Gegenseite fordern kann.

Urwi
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Beitrag von Urwi » 21.08.2012, 11:57

Hubert Neubauer hat geschrieben:Link war

§ 914 ABGB --> Auslegung von Verträgen.

Wenn sie eine Rechtschutzversicherung haben, würde ich auf alle Fälle einen Anwalt aufsuchen. Falls nicht, möglicherweise zum Amtstag bzw. auch zum Anwalt, wenn man ein paar Euro investieren will, die man, wenn man Recht hat, natürlich von der Gegenseite fordern kann.
Hallo,

habe mir gerade das ok von der RS geholt und einen Termin vereinbart. Mal sehen, was dabei rauskommt.

vg
Ewald

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 21.08.2012, 12:15

auf alle fälle besser wie selbst juristisch zu experementieren und ohne kostenrisiko kann man auch gerne klagen :)

Urwi
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Beitrag von Urwi » 21.08.2012, 13:06

Hubert Neubauer hat geschrieben:auf alle fälle besser wie selbst juristisch zu experementieren und ohne kostenrisiko kann man auch gerne klagen :)
Wie wahr, aber es geht doch eine Menge Zeit drauf und wenn von Haus aus die Aussichten schon trübe sind, kann man es auch gleich lassen.

Aber jetzt läuft es an!

Bei dieser angesprochenen "Wiener Liste" finde ich nur das "Update zur Wr. Liste". Eine vollständige "Wiener Liste" konnte ich nicht finden oder war es das schon?

Danke
Ewald

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