Kann ich etwas gegen LGBl. Nr. 1/1987 unternehmen?

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Anno Nymous
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Kann ich etwas gegen LGBl. Nr. 1/1987 unternehmen?

Beitrag von Anno Nymous » 11.08.2012, 14:15

Liebes Forum,
mir geht es um die bewilligungspflichtig von bestimmten Hunden in Vorarlberg, speziell geht es mir um den American Pit Bull Terier der in den Medien immer als überaus aggresiv ect. dargestellt wird, ein kurzer Auszug um was es geht:

Bewilligung zur Haltung bestimmter Tiere
Nach dem "Landesgesetz über Maßnahmen gegen Lärmstörungen und das Halten von Tieren", LGBl. 1/1987, ist für das Halten von Tieren, die ihrer Art nach für das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährlich sind, eine Bewilligung notwendig. Das Halten von "gefährlichen Tieren" wie z.B. Schlangen und anderen Exoten fällt, da es sich dabei in der Regel um Wildtiere handelt, unter das Tierschutzgesetz und somit in den Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft. Auf Gemeindeebene spielt in der Praxis eigentlich nur die Beweilligung für Kampfhunde eine Rolle.

Zuständige Behörde ist der Bürgermeister.

Tiere, "die ihrer Art nach für das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährlich sind", sind insbesondere die sogenannten "Kampfhunde".
Hunde der folgenden Rasse gelten als Kampfhunde und dürfen nur mit Bewilligung gehalten werden:

Bullterrier
Staffordshire Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Mastino Napoletano
Mastin Espanol
Fila Brasileiro
Argentinischer Mastiff
Mastiff
Bullmastiff
Tosa Inu
Bordeaux Dogge
Dogo Argentino
Ridgeback
Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier,
sowie alle Hunde aus Kreuzungen unter diesen Rassen und deren Kreuzungen.
Meine erste Frage bezieht sich darauf nach welchen Kriterien die Hunde die auf dieser Liste stehen ausgewählt wurden?

Und gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Bzw. Kann das Land einfach willkürliche gesetze erlassen die jeder Grundlage entbehren?


Hier eine Statistik von Forschern der University of Pennsylvania die im Fachblatt "Applied Animal Behaviour Science" veröffentlicht wurde: http://www.journals.elsevierhealth.com/ ... 7/abstract
Laut dieser Statistik sind Chihuahuas und Dackel mit großem Abstand die Hunde die gegenüber fremden Personen am häufigsten zubeißen.
Also warum stehen diese 2 Hunderassen nicht auf der Liste?
Das ist für mich ein weiters Indiz das diese Liste willkürlich zusammengesetzt wurde.

hier ein artikel der VU WIen zu dem thema: http://www.vu-wien.ac.at/fileadmin/v/ve ... ebungx.pdf

korrigiert mich falls ich falsch liege aber setzen solche Beschränkungen aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht voraus, dass sie
sachlich gerechtfertigt, angemessen und zur Erreichung des angestrebten Zweckes geeignet sind?
Im spezielllen spreche ich hier den Punkt sachlich gerechtfertigt an.

Eine Studie der Universität Kiel kommt zu dem Ergebnis, dass vom Pitbull keine rassespezifische Aggressivität ausgehe. Zum gleichen Ergebnis kommt eine australische Untersuchung. Dort wird festgestellt: „Obwohl einige APBT auf Hundekämpfe selektiert wurden, fand gleichzeitig auch eine Selektion auf Ausgeglichenheit und Lenkbarkeit durch den Menschen statt.“ Und weiter heißt es: „Wie alle Hunde […] können auch APBT durch menschlichen Einfluss aggressiv gemacht werden, und zwar unbewusst oder absichtlich.“ quelle wikipedia

Da meiner Meinung nach dem Gesetz jegliche sachliche grundlage fehlt, suche ich nach einer Möglichkeit gegen dieses Gesetz vorzugehen, wie stelle ich das am besten an?

Da ich kein Jurist bin, hoffe ich hier kann mir jemand weiterhelfen.



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 19.08.2012, 22:29

Die Aufzählung ist nicht erschöpfend, weil die Behörde eine Gefährdung durch Hunde, egal welcher Rasse, mit geeigneten Maßnahmen, wie Abnahme oder Sicherstellung von Tieren, sowieso jederzeit beenden kann.

Der Halter eines Hundes, egal welcher Rasse, hat dafür zu sorgen, dass dieser das Leben und die Gesundheit von Menschen oder von Tieren nicht gefährdet und Menschen nicht über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

Die Behörde hat einer Person, die nicht zuverlässig ist, z.B. wegen Alkohol oder Drogen, das Halten oder Führen eines von einem Amtstierarzt als auffällig beurteilten Hundes, egal welcher Rasse, mit schriftlichem Bescheid zu untersagen.

Diesen schriftlichen Bescheid kann man mit Rechtsmittel bekämpfen (die Rechtsmittelbelehrung steht auf der Rückseite des Bescheides), und wenn man gute Argumente hat und eine verlässliche Person ist, kann auch ein ansonsten "verbotener" Hund regulär besessen werden.

Anno Nymous
Beiträge: 3
Registriert: 11.08.2012, 13:34

Beitrag von Anno Nymous » 20.08.2012, 00:17

Danke für die Antwort, aber es ging mir bei meiner Frage mehr darum was ob und was ich gegen dieses Gesetz etwas unternehmen kann, nicht weil ich ein Problem damit habe einen Hund auf der Liste zu halten ( Ich habe seit 7 Jahren einen Pitbull), sondern weil ich finde das dieses Gesetz diese Hunde in ein völlig falsches Licht rückt.
Und da dem Gesetz ja jede Grundlage fehlt muss man doch etwas dagegen unternehmen können

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 20.08.2012, 14:39

Individualantrag beim VfGH, aber nur wenn der Rechtsweg (also die Erwirkung eines Bescheides) unzumutbar ist.

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