mir geht es um die bewilligungspflichtig von bestimmten Hunden in Vorarlberg, speziell geht es mir um den American Pit Bull Terier der in den Medien immer als überaus aggresiv ect. dargestellt wird, ein kurzer Auszug um was es geht:
Bewilligung zur Haltung bestimmter Tiere
Meine erste Frage bezieht sich darauf nach welchen Kriterien die Hunde die auf dieser Liste stehen ausgewählt wurden?Nach dem "Landesgesetz über Maßnahmen gegen Lärmstörungen und das Halten von Tieren", LGBl. 1/1987, ist für das Halten von Tieren, die ihrer Art nach für das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährlich sind, eine Bewilligung notwendig. Das Halten von "gefährlichen Tieren" wie z.B. Schlangen und anderen Exoten fällt, da es sich dabei in der Regel um Wildtiere handelt, unter das Tierschutzgesetz und somit in den Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft. Auf Gemeindeebene spielt in der Praxis eigentlich nur die Beweilligung für Kampfhunde eine Rolle.
Zuständige Behörde ist der Bürgermeister.
Tiere, "die ihrer Art nach für das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährlich sind", sind insbesondere die sogenannten "Kampfhunde".
Hunde der folgenden Rasse gelten als Kampfhunde und dürfen nur mit Bewilligung gehalten werden:
Bullterrier
Staffordshire Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Mastino Napoletano
Mastin Espanol
Fila Brasileiro
Argentinischer Mastiff
Mastiff
Bullmastiff
Tosa Inu
Bordeaux Dogge
Dogo Argentino
Ridgeback
Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier,
sowie alle Hunde aus Kreuzungen unter diesen Rassen und deren Kreuzungen.
Und gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Bzw. Kann das Land einfach willkürliche gesetze erlassen die jeder Grundlage entbehren?
Hier eine Statistik von Forschern der University of Pennsylvania die im Fachblatt "Applied Animal Behaviour Science" veröffentlicht wurde: http://www.journals.elsevierhealth.com/ ... 7/abstract
Laut dieser Statistik sind Chihuahuas und Dackel mit großem Abstand die Hunde die gegenüber fremden Personen am häufigsten zubeißen.
Also warum stehen diese 2 Hunderassen nicht auf der Liste?
Das ist für mich ein weiters Indiz das diese Liste willkürlich zusammengesetzt wurde.
hier ein artikel der VU WIen zu dem thema: http://www.vu-wien.ac.at/fileadmin/v/ve ... ebungx.pdf
korrigiert mich falls ich falsch liege aber setzen solche Beschränkungen aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht voraus, dass sie
sachlich gerechtfertigt, angemessen und zur Erreichung des angestrebten Zweckes geeignet sind?
Im spezielllen spreche ich hier den Punkt sachlich gerechtfertigt an.
Eine Studie der Universität Kiel kommt zu dem Ergebnis, dass vom Pitbull keine rassespezifische Aggressivität ausgehe. Zum gleichen Ergebnis kommt eine australische Untersuchung. Dort wird festgestellt: „Obwohl einige APBT auf Hundekämpfe selektiert wurden, fand gleichzeitig auch eine Selektion auf Ausgeglichenheit und Lenkbarkeit durch den Menschen statt.“ Und weiter heißt es: „Wie alle Hunde […] können auch APBT durch menschlichen Einfluss aggressiv gemacht werden, und zwar unbewusst oder absichtlich.“ quelle wikipedia
Da meiner Meinung nach dem Gesetz jegliche sachliche grundlage fehlt, suche ich nach einer Möglichkeit gegen dieses Gesetz vorzugehen, wie stelle ich das am besten an?
Da ich kein Jurist bin, hoffe ich hier kann mir jemand weiterhelfen.