Pacht-Hütte-Eigentum

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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jkbfg
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Pacht-Hütte-Eigentum

Beitrag von jkbfg » 09.08.2012, 18:09

Hallo Jusline-Forum!

Ich habe eine sehr spezielle Frage von einem Freund gestellt bekommen. Da ich Jus studiere und mich nicht blamieren will, wollte ich von ein paar Experten die Meinung hören, bevor ich meinem Freund antworte.

Hier der Fall:
Ein Bauer meines Freundes hat einen Wald von den Bundesforsten gepachtet. Der Bauer hat auf diesem Grund eine Hütte errichtet. (ein Superädifikat ist dabei meines Wissens nicht entstanden) Diese Hütte benötigte der Bauer dann nicht mehr und wie es der Zufall will, hat sie mein Freund brauchen können. Dieser ist Obmann eines Kramupuss-Passes welcher die Hütte als Lager verwenden wollte. Seither hat der Verein etliches erneuert an der Hütte und daher würde mein Freund gerne die Hütte in das Eigentum des Vereins bringen. Die Frage ist nun, wie ist dies möglich?

Der Bauer hat dem Eigentumsübergang bereits zugestimmt, aber dazu müsste er offizieller Eigentümer der Hütte sein? Bzw darf der ohne Zustimmung der Bundesforste überhaupt eine Hütte errichten?

Besten Dank schon mal für eure Mühe.

Grüße Jakob



Hank
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Beitrag von Hank » 11.08.2012, 06:51

Das Wort "Pacht" deutet an sich an, dass mit dem Grundstück etwas Bestimmtes, in dem Fall etwas Landwirtschaftliches zu unternehmen ist.

Bei Änderung des Verwendungszwecks von Geräteschuppen oder Holzschuppen kann dann sehr wohl eine Bewilligungspflicht oder Anzeigepflicht entstehen.

Für kleinere land- und forstwirtschaftliche Gebäude braucht es aber ansonsten keine Baubewilligung oder Bauanzeige, weil dies keine baulichen Anlagen sind, d.h. nicht mit dem Erdboden verbundenen sind und keine bautechnischen Kenntnisse erforderlich sind.

Die Frage ist daher, ob der Pachtvertrag eine Vermietung für fremde Zwecke hergibt bzw. ob gar ein Freizeitwohnsitz unter Umgehung des Grundverkehrsgesetzes entstehen soll.

Wurde nämlich ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben ohne die dafür erforderliche Bewilligung errichtet oder geändert, so hat die Behörde dem Eigentümer der baulichen Anlage deren Beseitigung aufzutragen.

jkbfg
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Beitrag von jkbfg » 11.08.2012, 11:04

Danke Hank!

Das heißt, dass falls der Pachtvertrag keine derartige Nutzung erlauben würde bzw es sich um einen Freizeitwohnsitz handeln würde, könnte es sein, dass die Hütte abzutragen wäre?

Ich unterstelle dem Pachtvertrag jetzt einmal, dass er eine Klausel enthält, die meinem Freund eine anderwertige Nutzung erlaubt. Würde ein Lager für einen Perchtenverein unter Freizeitnutzung fallen?

Und nun noch ein Lösungsvorschlag:
Im Rahmen der Privatautonomie können zwei Parteien ja flexible Verträge schließen, daher müsste, wenn man dem Vertrag einmal keine Überschrift aufsetzt, einfach einen Eigentumsübergang vereinbaren und wenn die Hütte abzutragen bzw zu bewilligen ist, fallen die widrigen folgen auf den Eigentümer der Hütte. Dieser - in dem Fall mein Freund - kann die Hütte ja dann abtragen und an einem anderen Ort aufstellen oder versuchen eine Bewilligung zu bekommen.

Kann auch ein Total falscher Ansatz sein. Daher bin ich um Tipps wiederum sehr Froh!

Danke!

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 13.08.2012, 14:40

Ist die Hütte mit dem Boden fest verbunden?

Dann ist sie nämlich Eigentum der Bundesforste.

Ansonsten Superädifikät was verkauft werden kann.

jkbfg
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Beitrag von jkbfg » 13.08.2012, 18:19

Die Hütte ist nicht fest verbunden. Superädifikat ist doch eigentlich nur vor Entstehung der Hütte möglich, oder? Ich meine wo kein Kläger, da kein Richter, aber wenns zum Streit käme, wäre vermutlich recht einfach bewiesen, dass der Vertrag erst nachträglich entstand.

Übrigens ist die Nutzung die die Hütte jetzt hat (Lager), im Pachtvertrag sehr wohl vereinbart. Meines Wissens ist der Pachtvertrag auch mit dem Krampusverein abgeschlossen (und den Bundesforsten).

Die Lösung ist also ein Superädifikat?

Danke Jakob!

jkbfg
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Beitrag von jkbfg » 13.08.2012, 18:23

Mir ist noch etwas eingefallen, was für Verwirrung sorgen wird:

Ürsprünglich ist der Pachtvertrag und die Hütte vom Bauern abgeschlossen bzw erbaut worden. Jetzt besteht aber eine Vereinbarung zwischen dem Krampusverein und den Bundesforsten über eine Pacht und eine Nutzung der Hütte als Lager.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
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Beitrag von Hubert Neubauer » 14.08.2012, 08:04

Wäre die Hütte fest mit dem Boden verbunden, dann wäre sie ins Eigentum des Grundeigentümers übergegangen.

Ist die Hütte dies jedoch nicht und nicht auf Dauer gebaut, dann ist es ein Superädifikat. Dies steht dann im Eigentum des Bauern, welches er weiterverkaufen kann.

Nur, hat der Bauer kein Recht darauf das Superädifikat zu bauen, könnte der Grundeigentümer jederzeit die Beseitigung verlangen (gegen den Verein).

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