Bürgschft für Mietrückstände

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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gueni
Beiträge: 5
Registriert: 02.10.2008, 19:25

Bürgschft für Mietrückstände

Beitrag von gueni » 08.07.2012, 12:43

Hallo team
Ich bin für meine Ex-Freundin als Bürge für (Originaltext) zur Bezahlung sämtlicher Forderungen die aus dem Mietverhältnis entstehen als Bürge und Zahler unwiederruflich zu ungeteilten Handen" eingetreten.
Ist die Hausverwaltung verpflichtet mich über Mietrückstände laufend zu informieren, oder kann es auch sein dass z..B. nach einem jahr von unbezahlter Miete eine Forderung kommt?



selina
Beiträge: 86
Registriert: 30.08.2011, 21:33

Beitrag von selina » 10.07.2012, 22:09

Ist die Hausverwaltung verpflichtet mich über Mietrückstände laufend zu informieren,

NEIN
oder kann es auch sein dass z..B. nach einem jahr von unbezahlter Miete eine Forderung kommt?
JA

gueni
Beiträge: 5
Registriert: 02.10.2008, 19:25

Danke

Beitrag von gueni » 16.07.2012, 21:13

danke für die Info , ich habs befürchtet ;)

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