hallo,
ich wurde am Samstag gegen 01:00 in der Früh alkoholisiert am Fahrrad von der Polizei erwicht.
Das Fahrrad habe ich für einen Bekannten durch die Stadt Graz am Gehsteig geschoben, bin aber dann kurz auf die Straße (es war kein Verkehr, kein Mensch - außer meine Bekannten - weit und breit) um mal kurz das Rad zu testen.
Nachdem ich ein paar Meter zurückgelegt hatte, kam die Polizei schon um die Ecke.
Ich musste den Alkoholtest machen, bekam dann noch 15min später einen zweiten Versuch.
Ergebnis: 0,59 mg/l, also 1,18 Promille.
Die Polizei meinte, dass die Strafe ab 800 Euro anfängt.
Ich bin derzeit Zivildiener - verdiene praktisch nicht viel.
Habe Wohnung, Handy, Internet etc zu bezahlen - mein Konto ist auch Überzogen.
Was steht mir nun bevor bzw. wie kann ich die Strafe möglichst gering halten / vermindern?
Macht es denn sinn Berufung einzulegen?
Vielen Dank im Vorraus,
Wachtmeister
Alkoholisiert am Fahrrad
Alkohol
Wenn die Strafe noch nicht bescheidmäßig festgesetzt ist, würde ich einmal beim Bezirkshauptmann bzw. in Graz beim Chef vom Magistrat (nicht beim zuständigen Beamten) vorsprechen und die Situation schildern. Bezirkshauptmänner oder Magistratchefs fordern ja auch oft das Bundesheer in Notfällen an. Kann ja sein, dass er ein Herz für einen armen Vaterlandsverteidiger hat.
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