Baurecht bzw. eventuelle Versäumnis vom Gericht

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Martin5
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Baurecht bzw. eventuelle Versäumnis vom Gericht

Beitrag von Martin5 » 12.06.2012, 13:47

Hallo

Ich habe ein Haus über das Gericht (Wr. Neustadt) ersteigert. Nach zwei Jahren kommt die Gemeinde und behauptet die Garage die noch 1994 vom Vorbesitzer erbaut wurde, wäre unrechtmäßig gebaut worden. Es würde die Baubewilligung fehlen bzw. hatte der Vorbesitzer eine Baubewilligung doch die Fertigstellungsmeldung fehlte zu diesem Zeitpunkt. Da nun sehr viel Zeit vergangen ist, ist auch die Gültigkeit der Baubewilligung währenddessen erlöschen. Da ich natürlich als neuer Besitzer für dieses Hauses dafür zuständig bin, komme ich nun zum Handkuss und muss dieses Versäumnis nachbringen. Nun zu meiner Frage: Das Bezirksgericht hat mich bei der Versteigerung nicht darüber informiert das eine Bewilligung für die Garage fehlt. Ist es nicht deren Aufgabe, die Leute die Interesse haben das Objekt zu erstehen, auch über fehlende Bewilligungen zu informieren. Kann ich das Gericht für dieses Versäumnis verantwortlich machen, oder ist es nicht mal deren Pflicht dies bekannt zu geben? Ich würde mich über jede Antwort freuen!!! Danke



Martin5
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Beitrag von Martin5 » 14.06.2012, 09:01

kann mir keiner einen Tipp geben?!?

selina
Beiträge: 86
Registriert: 30.08.2011, 21:33

Beitrag von selina » 14.06.2012, 19:34

An sich müsste die fehlende Baubewilligung im SV-Gutachten angeführt sein, dass Sie hoffentlich vor der Ersteigerung gelesen und ausgedruckt, oder am BG kopiert haben.
Sollten Sie das unterlassen haben kann dem Gericht jetzt kein Vorwurf daraus gemacht werden.

Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 16.06.2012, 20:06

Neben Schätzung und Beschreibung der Liegenschaft durch einen Sachverständigen findet an sich immer auch ein Sichtungstermin auf der Liegenschaft statt, zu dem die Parteien sowie alle bekannten Personen, welche irgendwelche dinglichen Rechte an der Liegenschaft haben, eingeladen werden und da kursieren die meisten Infos über das Grundstück im O-Ton, das ist meistens zugleich fast so etwas wie ein gesellschaftlicher Anlass mit Umtrunkcharakter

Martin5
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Beitrag von Martin5 » 18.06.2012, 09:52

Danke euch beiden erst einmal. Werde im BG selbst vorbeischauen und mich dort informieren ob die fehlende Bewilligung schriftlich im Gutachten erwähnt wurde.

Rainer Erdkoenig Dipl.-Ing.
Beiträge: 2
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Beitrag von Rainer Erdkoenig Dipl.-Ing. » 07.08.2012, 15:29

Ich hatte bereits einmal einen ähnlichen Fall zur Begutachtung, es ist von Bedeutung ob grunsätzlich eine Baubewilligung erteilt wurde oder nicht. Die Fertigstellungsmeldung allein entscheidet nicht darüber ob eine Bewilligung abläuft oder nicht.

Sollte das Problem noch nicht gelöst sein, stehe ich gerne für eine Begutachtung zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Architekt Rainer Erdkönig
sv@erdkoenig.at

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