Hallo
Ich habe ein Haus über das Gericht (Wr. Neustadt) ersteigert. Nach zwei Jahren kommt die Gemeinde und behauptet die Garage die noch 1994 vom Vorbesitzer erbaut wurde, wäre unrechtmäßig gebaut worden. Es würde die Baubewilligung fehlen bzw. hatte der Vorbesitzer eine Baubewilligung doch die Fertigstellungsmeldung fehlte zu diesem Zeitpunkt. Da nun sehr viel Zeit vergangen ist, ist auch die Gültigkeit der Baubewilligung währenddessen erlöschen. Da ich natürlich als neuer Besitzer für dieses Hauses dafür zuständig bin, komme ich nun zum Handkuss und muss dieses Versäumnis nachbringen. Nun zu meiner Frage: Das Bezirksgericht hat mich bei der Versteigerung nicht darüber informiert das eine Bewilligung für die Garage fehlt. Ist es nicht deren Aufgabe, die Leute die Interesse haben das Objekt zu erstehen, auch über fehlende Bewilligungen zu informieren. Kann ich das Gericht für dieses Versäumnis verantwortlich machen, oder ist es nicht mal deren Pflicht dies bekannt zu geben? Ich würde mich über jede Antwort freuen!!! Danke
Baurecht bzw. eventuelle Versäumnis vom Gericht
Neben Schätzung und Beschreibung der Liegenschaft durch einen Sachverständigen findet an sich immer auch ein Sichtungstermin auf der Liegenschaft statt, zu dem die Parteien sowie alle bekannten Personen, welche irgendwelche dinglichen Rechte an der Liegenschaft haben, eingeladen werden und da kursieren die meisten Infos über das Grundstück im O-Ton, das ist meistens zugleich fast so etwas wie ein gesellschaftlicher Anlass mit Umtrunkcharakter
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- Registriert: 02.08.2012, 13:34
Ich hatte bereits einmal einen ähnlichen Fall zur Begutachtung, es ist von Bedeutung ob grunsätzlich eine Baubewilligung erteilt wurde oder nicht. Die Fertigstellungsmeldung allein entscheidet nicht darüber ob eine Bewilligung abläuft oder nicht.
Sollte das Problem noch nicht gelöst sein, stehe ich gerne für eine Begutachtung zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Architekt Rainer Erdkönig
sv@erdkoenig.at
Sollte das Problem noch nicht gelöst sein, stehe ich gerne für eine Begutachtung zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Architekt Rainer Erdkönig
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