Ruhestörung Landwirte

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KS83
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Ruhestörung Landwirte

Beitrag von KS83 » 07.06.2012, 11:50

Guten Tag liebe Forummitglieder.

Zum heutigen Feiertag habe ich eine passende Frage parat. Darf ein Landwirt am heutigen Tag seine Wiese mit dem Traktor mähen? Die Wiese befindet sich direkt im Anschluss an eine Wohnsiedlung und einigen Einfamilienhäusern. Futtervorrat ist noch genug vorhanden, denn es stehen noch sehr viel Siloballen vom Vorjahr am Wiesenrand. Bin heute selber davon betroffen gewesen und musste gegen meinen Willen um sieben Uhr aufstehen. Leider scheint es so als mache er das mit voller Absicht denn solche Aktionen sind nicht die Ausnahme. Wie sieht die Gesetzeslage in Österreich konkret aus? Unter welchem § kann man sich in die Thematik Einlesen?

Bin für eure Beiträge sehr dankbar,

mfG[/quote]



Officer01
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Beitrag von Officer01 » 07.06.2012, 16:58

Bestimmungen betreffend ungebührlicher Lärmerregung sind grundsätzlich im jeweiligen Landes-Polizeistrafgesetz geregelt (in jedem Bundesland unterschiedlich).


Auszug aus einem Landes-Polizeistrafgesetz:

Unter störendem Lärm sind alle wegen ihrer Dauer, Lautstärke oder Schallfrequenz für das menschliche Empfinden unangenehm in Erscheinung tretenden Geräusche zu verstehen.

Störender Lärm ist dann als ungebührlicherweise erregt anzusehen, wenn das Tun oder Unterlassen, das zur Erregung des Lärmes führt, gegen ein Verhalten verstößt, wie es im Zusammenleben mit anderen verlangt werden muß und jene Rücksichtnahme vermissen läßt, die die Umwelt verlangen kann.


Bei der Beurteilung einer ungebührlichen Lärmerregung kommt es also in erster Linie auf die Dauer und Lautstärke an, aber auch ob der Lärm vermeidbar gewesen wäre. So viel zu den grundsätzlichen Bestimmungen.


Die in den Landes-Polizeistrafgesetzen enthaltenen Bestimmungen können jedoch vom Bürgermeister im Rahmen der Ortspolizei eingeschränkt werden. Wo wir auch gleich beim Thema sind.

Grundsätzlich hat jede Gemeinde eine Lärmschutzverordnung erlassen, wonach die Bestimmungen der Landes-Polizeistrafgesetze weiter eingeschränkt werden. In diesen Lärmschutzverordnungen ist in der Regel auch genau geregelt, wann welcher Lärm nicht verursacht werden darf ([...] Verbot gilt während des gesamten Jahres an Sonn- und Feiertagen und [...]). Auch ist dort genau festgeschrieben, welche Arbeitsgeräte an diesen Tagen nicht zum Einsatz kommen dürfen ([...] Motorbetriebene Garten- und Arbeitsgeräte mit und ohne Verbrennungsmotor [...]).

Zur genauen Beurteilung dieses Falles müsste man sich bei der betreffenden Gemeinde erkundigen.

Vorweg sei jedoch erwähnt, dass an Sonn- und Feiertagen prinzipiell ein strenger Maßstab angelegt wird. Auch kann Lärm von Arbeitsgeräten, die der landwirtschaftlichen Produktion dienen, eine Ausnahme darstellen.

Im Übrigen kann bei Verdacht einer Lärmerregung auch die Polizei über solche Umstände informiert werden, welche die Sachlage dann prüft.

selina
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Registriert: 30.08.2011, 21:33

Beitrag von selina » 07.06.2012, 21:14

Nicht aufschiebbare Tätigkeiten in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
werden von den Lärmschutzverordnungen der Gemeinden häufig explizit ausgeschlossen.

Bei der derzeit herrschenden, unbeständigen Wetterlage kann auch am Feiertag von nicht aufschiebbaren Arbeiten ausgegangen werden.

Ob noch Siloballen aus dem Vorjahr auf dem Feld liegen tut nichts zur Sache.
Die Wiesen müssen gemäht werden solange es die Grashöhe noch einigermassen zulässt, und der Landwirt darauf hoffen kann das Mähgut trocken einzubringen.

Das ist zwar für angrenzende Bewohner ärgerlich, im Gegenzug lebt man am Land und darf schon beim Frühstück auf der Terrasse den Duft des Frischgemähten genießen.
Btw.:
Heute, am Frohnleichnamstag, wurden auch viele Städter durch Blasmusik und Knallerei der Schützen geweckt.

MG
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Beitrag von MG » 09.06.2012, 10:03

Typisch "Zugraste"...

Hank
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Beitrag von Hank » 09.06.2012, 10:20

Ja genau, zu Fronleichnam marschiert man am besten mit - in Tirol sind Tätigkeiten im Rahmen der jeweils üblichen Wirtschaftsführung der Land- und Forstwirtschaft sowieso nicht von den Lärmschutzbestimmungen im Landesgesetz berührt.

Berteel
Beiträge: 29
Registriert: 03.02.2011, 15:47

Beitrag von Berteel » 10.06.2012, 16:48

Landwirtschaftliche Arbeiten sind immer von vielen Faktoren abhängig:
Wetter, Wachstumphase der Pflanzen, Verfügbarkeit von Arbeitskräften und Geräten, usw.

Sich dann auch noch an Feiertage zu halten ist vor allem bei sehr wechselhaftem Wetter schwierig.


Vielleicht kann in einem Gespräch mit dem Landwirt geklärt werden, dass er das Mähen nicht direkt bei den Häusern beginnt

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