Einstellung wegen Fremdeigentum

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Troublemaker
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Einstellung wegen Fremdeigentum

Beitrag von Troublemaker » 06.06.2012, 13:19

Hallo,

habe folgende Situation:
Im November 2009 wurde gegen mich durch SVA Konkursantrag eingebracht, der allerdings mangels Kapital nicht eröffnet wurde. Kurz darauf wurde mir der Gewerbeschein entzogen. Seit dieser Zeit bin ich arbeitslos. Ca. im Oktober 2010 wurde ich delogiert und wohnte eine Zeitlang bei einem Bekannten. Seit 2011 wohne ich nun bei meiner Freundin. Im August 2008 (also mehr als ein Jahr vor dem Konkursantrag und weit vor der Delogierung) kaufte meine Freundin ein Motorrad von mir, das damals auch auf sie angemeldet wurde und immer noch ist.
Heute bekam ich Besuch vom GV, der auf Betreiben meiner ehem. Wohnungsgenossenschaft den noch offenen Betrag exekutieren wollte. Der GV fragte mich ob das Motorrad mir gehöre. Als ich verneinte und meine Freundin ihm mitteilte, dass es bereits seit Jahren ihr gehört, wollte er wissen, wie sie sich so ein teures Motorrad leisten kann. Sie sagte ihm, dass es ihn nichts anginge, wie sie sich ihr Eigentum finanziert, da ja nicht sie die Beklagte ist und sie nicht vorhabe ihm ihre Finanzen offenzulegen.
Er sagte ihr, dass er sehr wohl das Recht hat zu erfahren, wie sie sich das leisten kann und sie den Kaufvertrag und Zulassungsschein dem Anwalt der betreibenden Partei schicken müsse und um eine "Einstellung wegen Fremdeigentum" anzusuchen.
Er wollte weder den Kaufvertrag, noch den Zulassungschein, noch einen Führerschein sehen.

Tatsache ist, dass meine Freundin damals einen Kredit aufgenommen hat, von dem ein Auto und später auch das Motorrad gekauft wurde.
Tatsache ist auch, dass meine Freundin gar keinen Führerschein für ein Motorrad besitzt (sie hat seit längerem vor einen zu machen, aber bis dato keinen), sie aber trotzdem seit 4 1/2 Jahren das Motorrad besitzt, da es sich um ein Liebhaberfahrzeug mit einem gewissen Wert handelt und sie es nicht weggeben wollte.

Der GV hat nichts hinterlassen, das darauf schließen lässt, dass er das Fahrzeug pfänden will oder gepfändet hätte. Dies wurde nur mündlich von ihm ausgesprochen. Wenn das durchgeht ist sie das Geld und das Bike los, obwohl es ja meine Schulden sind.

Meine Fragen daher:
Muss sie die Sachen dem Anwalt schicken, ohne dass sie schriftlich etwas bekommen hat?
Ich habe öfter gehört, dass man in solchen Fällen eine Art "Kaution", die sich gewaschen hat, hinterlegen muss - ist das wirklich so?
Ist es ein Problem, dass sie keinen Führerschein für dieses Fahrzeug besitzt, obwohl das Fahrzeug seit geraumer Zeit ihr gehört und auch durchgehend auf sie angemeldet ist?
Müssen wir damit rechnen, dass in den nächsten Tagen ein Abschleppwagen das Bike von der Straße einfach mitnimmt?
Was können wir machen um hier Probleme zu vermeiden, bzw. zu vermeiden, dass sie das Fahrzeug verliert?



selina
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Beitrag von selina » 06.06.2012, 19:27

Was spricht dagegen, dem gegnerischen Anwalt Kopien der geforderten Unterlagen (Kaufvertrag + Zulassung) zu schicken, und als Draufgabe auch gleich eine Kopie der Überweisung?

Sie werden Ihrerseits ja auch beweisen können, das der Verkaufserlös so verwendet wurde wie hier gepostet.

Wurde das Motorrad nach dem Verkauf auch an die 'Jetzt-LG' überstellt, oder war es bis zur Delogierung noch auf Ihrem Parkplatz?
Das würde z.B. erklären warum sich der ehem. Vermieter auf diesen Wertgegenstand versteift.

Troublemaker
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Beitrag von Troublemaker » 06.06.2012, 22:03

Im Prinzip spricht gar nichts dagegen. Das Motorrad stand auch nicht mehr bei mir. Der GV hat mir aber unmißverständlich zu verstehen gegeben, dass er glaubt, ich hätte das Bike einfach auf meine Freundin umgemeldet um es vor der Pfändung zu retten. Außerdem meint er, dass meine Freundin ihm darlegen müsse, wie sie es finanziert hat. Das geht meiner Meinung auf jedenfall mal zu weit.
Es sind natürlich auch noch Nachweise vorhanden, dass ich Einzahlungen getätigt habe. Ist ja noch keine 7 Jahre her, also ist die Buchhaltung noch da. Ein- oder zweimal wurde sogar eine größere Lieferantenrechnung direkt vom Konto meiner Freundin bezahlt.
Die Frage ist aber eben, warum es den GV nicht im geringsten interessiert hat diese Sachen zu sehen. Nicht mal dass es seit 2008 auf meine Freundin gemeldet ist. Dann auch noch die Sache mit der Kaution und ob das Motorrad einfach abgeholt werden kann...

Hank
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Beitrag von Hank » 09.06.2012, 13:11

Das sind Spezialfragen für Verfahrensprofis, Gerichtskommissäre usw. -

Theoretisch wird bei der Durchführung der bewilligten Exekution der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan tätig, der in hohem Ausmaß selbständig agieren kann.

Der Rechtspfleger kann z.B. die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses verlangen und bei Weigerung kann Beugehaft bis zu 6 Monaten verhängt werden.

Die Unterfertigung eines falschen oder unvollständigen Vermögensverzeichnisses ist strafbar.

Und wenn dem Rechtspfleger Gründe für die Vermutung von Vollstreckungsvereitelung oder Begünstigung oder Umtriebe im Konkurs-/Exekutionsverfahren bzw. Vergehen gegen die Rechtspflege (falsche Beweisaussage) oder so vorliegen, hat er einzuschreiten.

Ein wesentliches Anliegen der EO ist aber ein möglichst schuldnerschonendes Vorgehen. Arbeitseinkommen hat gegenüber dem Zugriff auf bewegliche Sachen Vorrang, da erfahrungsgemäß gerade bei Mobilien die Gefahr unnützer Wertverschleuderung (durch Versteigerung) besonders groß ist.

Troublemaker
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Beitrag von Troublemaker » 25.07.2012, 22:45

Hallo,

will mal Bescheid geben wie es im Endeffekt ausgegangen ist, falls jemand einen ähnlichen Fall hat.
Meine Lebensgefährtin hat einen Brief an den Anwalt der betreibenden Partei geschrieben, in dem sie ihn auffordert das Fahrzeug aus dem Pfändungsprotokoll zu streichen. Als Anlage wurde die Kopie des Zulassungscheins beigelegt, aus dem eindeutig hervorgeht, dass das Fahrzeug seit Mitte 2008 auf sie zugelassen ist. Außerdem ist darin ein Vermerk "Antragsteller ist Besitzer".
Nach ungefähr 3 Wochen kam ein Bescheid des zuständigen Bezirksgerichtes, dass die Sache auf Antrag der betreibenden Partei eingestellt wurde.
Ging also im Endeffekt alles relativ einfach...

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