Parabol Antenne

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JUSLINE
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Parabol Antenne

Beitrag von JUSLINE » 27.01.2005, 19:23

Ich miete eine wohnung in eine Apartements gebaude.

Seit 9 monaten warte ich auf eine gemeinschafts Parabolantenne zustimmung. Die wohnungseigentumer haben zugestimmt das diese installiert wird. Aber die Kosten sind nicht realistisch und darum wird die Antenne nicht installiert . Ich moechte noch immer eine Antenne installieren auf das dachgeschoss aber muss dan versuchen wieder persohnlich zustimmung zu bekommen, was wahrscheinlich nicht gelingen soll.

Jetzt habe ich verstanden von die EU LAW:



Administrative Vorschriften

Es ist unzulässig, systematisch eine vorherige Montagegenehmigung zu verlangen oder ein kompliziertes und teures Verwaltungsverfahren für die Installation einer Antenne einzurichten.



Architektonische und städtebauliche Vorschriften

Architektonischen und städtebaulichen Anliegen, die häufig in diesem Zusammenhang genannt werden, kann wirksam durch Lösungen Rechnung getragen werden, mit denen, sofern nötig und möglich, die optischen und ästhetischen Auswirkungen der Anbringung einer Parabolantenne weitestgehend begrenzt werden können, sofern dadurch der von jeder betroffenen Person gewünschte Empfang zu angemessenen Bedingungen und Kosten technisch möglich bleibt. Solche Lösungen könnten beispielsweise darin bestehen, bestimmte Anbringungspositionen (z. B. in Innenhöfen anstatt an der Außenwand eines Gebäudes) oder Anbringungsmodalitäten (eine Gemeinschaftsantenne anstatt einer Vielzahl von Einzelantennen) zu bevorzugen;



Wie in meine heimat die Niederlande gilt die Europesche Anwaltsgericht als oberste. Das muss in Oesterreich auch so sein. Wenn das so ist habe ich dann recht auf eine Parabolantenne? Wer kann mir hier mehr ueber erzaehlen?

Danke!

MFG,

Boudewijn






DorisMihokovic
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RE: Parabol Antenne

Beitrag von DorisMihokovic » 28.01.2005, 14:54

Eine Parabol-Antenne darf auf dem Dach nur dann montiert werden, wenn das Haus ueber eine Blitzschutzanlage verfuegt. Installieren Sie trotzdem die Antenne auf dem Dach, so ist z. B. bei einem Schadensfall nach einem Blitzschlag die Versicherung leistungsfrei und Sie muessten ggfs. gegenueber dem Eigentuemer bzw. den Bewohnern fuer den Schaden aus eigener Tasche aufkommen. Eine serioese Firma wird Ihnen daher keine Parabol-Antenne auf dem Dach montieren, wenn kein Blitzschutz vorhanden ist.

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JUSLINE
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RE: Parabol Antenne

Beitrag von JUSLINE » 28.01.2005, 18:12

Danke fuer das Antwort.

Das verstehe ich.



Jetzt habe ich auch verstanden das mann keine Genehmigung braucht von die Hauseigentuemer wenn es geht um die Aufstellung einer mobilen Anlage auf das Dachgeschoss.



Koennen Sie das bestaetigen? Oder gibt es noch mehrere regeln?




DorisMihokovic
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RE: Parabol Antenne

Beitrag von DorisMihokovic » 28.01.2005, 20:39

Abgesehen von eigentumsrechtlichen Bestimmungen sind, wie erwaehnt, auch Sicherheits- sowie andere baurechtliche Vorschriften einzuhalten. Diese sind oertlich unterschiedlich geregelt. Fuer Wien finden Sie Infos unter http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/ ... ?S0=sat#P0




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