Veräusserungssteuer

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miniwaxbuster
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Veräusserungssteuer

Beitrag von miniwaxbuster » 25.03.2012, 09:14

Guten Morgen !!!

Ich habe mal eine bescheidene Frage. Ich wohne seit 2 Jahren in einer Mietwohnung. Ich habe laut Mietvertrag schriftlich die Zusage, dass ich die Wohnung nach 2 Jahren kaufen kann. In dem Mietvertrag steht auch der genau Preis. Im Feber habe ich mich mit dem Verkäufer = Vermieter getroffen und ihm den Kauf signalisiert. Er hat mir sogar einen Zettel mit den Kosten und dem endgültigen Kaufpreis mitgegeben, da wir uns laut Mietvertrag darauf geeinigt haben, dass wir die Nettokaltmiete anrechnen. Weiterhin wurde die Eingangstür nach Brandschutzrichtlinien erneuert usw.

Nun sitze ich beruflich in der Schweiz und bekomme gestern eine Mail, in der er mich bittet den Kauf bis Freitag über die Bühne zu bringen, da er diese Veräusserungssteuer nicht zahlen will. Er sogar geschrieben, dass er den Kaufpreis um diese Steuer erhöhen will, wenn ich nicht bis Freitag reagiere.

Wie gesagt Preis steht seit dem geschlossenen Mietvertrag fest, wurde im Feber 2012 nochmals schriftlich genannt und nun so was. Leider weiss ich noch nicht wie lange er die Wohnung hat, das sich dann ja auch unterschiedliche Steuern ausgehen, Entwerter 3,5% oder 25%.

Nun meine Frage, ist das rechtens was der Verkäufer macht? Darf er diese Steuer auf den Käufer umlegen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Miniwaxbuster



MG
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Beitrag von MG » 26.03.2012, 10:43

Wenn ein Fixpreis vereinbart wurde und kein Endtermin, bis wann der KV abgeschlossen werden muss, dann trifft die allfällige neue Steuer den Verkäufer!

Im Detail müsste man sich aber die Miet/Kaufvereinbarung ansehen.

mfG
RA Michael Gruner

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