Automatische Fitness-Abo Verlängerung

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HDsports
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Automatische Fitness-Abo Verlängerung

Beitrag von HDsports » 29.02.2012, 14:41

Folgende Frage:

Man schließt einen Vertrag mit einem Fitnesscenter ab, mit Laufzeit von 12 Monanten.

Der Vertrag wird anch Ablauf der 12 Monate automatisch um weitere 6 Monate verlängern.

Der Kunde wusste aber nichts davon das der Vertrag verlängert wird, da auf der Rückseite des Vertrags auf den AGB's keinerlei Informationen standen, das der Vertrag automatisch verlängert wird.

Ist der Kunde dazu verpflichtet auch für die weiteren 6 Monate den Mitgliedsbeitrag einzuzahlen oder muss er dies nicht tun, da am Vertrag keinerlei Vermerk über eine automatische Verlängerung war und auch vom Fitnesscenter gegen Ende der ersten 12 Monate kein Erinnerungsschreiben kam, das es zu einer automatischen Verlängerung kam.

Bzw. wo muss das Fitnesscenter vermerken das der Vertrag automatisch verlängert wird, damit dies rechtsgültig wäre.



Hank
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Beitrag von Hank » 04.03.2012, 08:23

Man müsste auch schauen, ob etwas bezüglich ordentlicher Kündigung drinnen steht, weil der Vertrag hier als sog. Dauerschuldverhältnis gestaltet ist, wo erst eine ordentliche Kündigung den Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist gem. AGB auflöst, außer man hätte explizit nur genau dieses eine Jahr ausgemacht.

In Bezug auf die ordentliche Kündigung spielen Kündigungstermine eine wichtige Rolle, und in puncto Zeitmanagement strauchelt's die Leute heutzutage gleich einmal wie man weiß...

Außerdem wäre es aber auch für das Fitnesscenter irgendwie unzumutbar, jeden Benützer zu erinnern und nachzufragen, ob er noch Interesse hat...

In der lockeren Atmosphäre, die Fitnesscenter so im Allgemeinen auszeichnet, vergisst man scheinbar, dass deren Betreiber vor allem eines wollen, nämlich Geld verdienen.

Hank, 8) 8) 8) 8)

Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 05.03.2012, 14:05

Bei Verbraucherverträgen, die dem KSchG unterliegen muss der Unternehmer sehr wohl dem Verbraucher vor Beginn der vereinbarten Kündigungsfrist tatsächlich auf die Notwendigkeit einer Kündigungserklärung, bei sonstiger Vertragsverlängerung hinweisen.
- Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes muss sogar bereits im Vertrag festgehalten werden, dass der Unternehmer den Verbraucher vor dem Auslaufen der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen wird.

Was Hank sagt, ist leider völlig falsch... - wenn man schon ein Antwort postet sollte diese zumindest annähernd richtig sein!

HDsports
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Beitrag von HDsports » 05.03.2012, 22:09

Andreas hat geschrieben: - Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes muss sogar bereits im Vertrag festgehalten werden, dass der Unternehmer den Verbraucher vor dem Auslaufen der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen wird.
Bist du dir da sicher?
Soweit ich gehört habe ist das Unternehmen nicht verpflichtet, den Verbraucher vor der automatischen Verlängerung auf die Kündigungsmöglichkeit hinzuweisen, verpflichtet.

Weiters würde mich folgender Satz interessieren, der im Vertrag eines Fitness-Unternehmen steht:
"Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine eingeschriebene Kündigung kann zum Ablauf des ersten Jahres, anschließend alle 6 Monate, jeweils unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist erfolgen".

Ist die Definition "unbestimmte Zeit" nicht rechtswidrig?

HDsports
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Beitrag von HDsports » 07.03.2012, 14:39

Ok, soweit ich jetzt weiß hat sich das Fitnesscenter mit der Definition "unbestimmte Zeit" sogar was gutes getan.
Damit sind sie nicht dazu verpflichtet den Kunden auf eine Kündigungsfrist hinzuweisen, weil der Vertrag ja auf "unbestimmte Zeit" abgeschlossen wurde, auch wenn der Kunde eigentlich 12 Monate meint.

Tja, da sieht man wieder wie getrixt wird um den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen!

Ich finde es trotzdem seltsam das eine Definition wie "unbestimmte Zeit" erlaubt ist. So schützt man den Konsumenten nicht wirklich.

Hank
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Beitrag von Hank » 10.03.2012, 01:19

Das Wesen von sog. Dauerschuldverhältnissen ist nun einmal seine Unbestimmtheit und seine empfangsbedürftige ordentliche Kündigung. Nur bei groben Verstössen ist eine außerordentliche, also "fristlose" Kündigung zulässig, wäre ja auch ein Wahnsinn, wenn man nicht mehr voneinander loskommen würde...

Typische Dauerschuldverhältnisse sind zB der Arbeits- oder Dienstvertrag, Strombezugsverträge oder Bestandverträge (also Miete und Pacht). Man stelle sich das praktisch vor: Nur weil man vergisst, den Stromvertrag zu verlängern, sitzt man plötzlich im Dunklen...

Nur beim normalen Warenkauf ist mit Bezahlung der Rechnung der Fall erledigt, was soll daran falsch sein?

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