Später habe ich erfahren, dass damals das ganze Ski Resort Obertauern fast mit 80% künstlicher Schnee betrieben ist. Wie es unter Skifahrern bekannt ist, hat man bei künstlicher Schnee eine verschiedenes Verhalten bzw sollte man langsamer und vorsichtiger fahren. Leider gab es keinen relevanten Hinweis von der Ski-Liftgemeinschaft Obertauern beim Kauf der Liftkarte, dass es sich größere Mengen von künstlicher Schnee auf den Pisten befanden.
Die frage ist: hätte eine Klage auf Schadenersatz ex contracto gem. § 1295 ABGB wegen Verletzung der (vor)vertraglichen Aufklärungspflichten Aussichten auf Erfolg?
Wo findet man online Urteile?
Wie funktioniert die rechtliche Prozesskostenbeihilfe (Legal Aid) in Österreich? Ich bin Studentin ohne Einkommen.
Vielen Dank!
