Suchtmittelgesetz Österreich

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Stefan Spreitzer
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Suchtmittelgesetz Österreich

Beitrag von Stefan Spreitzer » 19.01.2012, 23:35

Hallo Leute,

Ich werde jetzt folgende Situation schildern und erhoffe mir einige Antworten und eventuell Tipps, wie ich das ganze entschärfen kann:

J=15 Jahre
S=17 Jahre
Ich=17Jahre
E=16 Jahre

J hatte Gras bei sich zu Hause und rauchte sein erstes Mal, sein Vater kam darauf bzw. die Polizei war am selben Tag vor seiner Tür er wurde sofort verhört und musste eine Urinprobe abgeben, er gestand den Konsum dieser wurde oder wird natürlich aufgrund der urinprobe auch bald festgestellt, außerdem nannte er auf die Frage: Von wem hast du das? Meinen Namen E´s und S´s Namen er erzählte auch das wir 4 einmal Psilocybinhaltige Pilze in einem Wald konsumiert hatten, 3 Wochen später musste ich auch zum Verhör, ich verneinte die gesamte Story und sagte ich habe damit nichts zu tun, weder hatte ich damit jemals etwas zu tun. Dann wurde vor kurzem S zum Verhör herangezogen, er gestand den Missbrauch von Pilzen im Wald und den Cannabis Konsum mit mir.
E wurde noch nicht verhört, wird es aber bestimmt bald, er wird wie ich alles verneinen!

Meine fragen: darf man an Ort und Stelle im Polizeirevier eine urinprobe verneinen? Wann darf ich es nicht?

Muss es mir mitgeteilt werden wenn ich an meinem Mobiltelefon abgehört werde? Kann ich irgendworan erkennen dass ich abgehört werde?

Kann S ein neues Geständnis ablegen indem er ebenso alles verneint und als Grund der erneuten Aussage angibt, zuerst unter Druck gestanden zu haben?

Sollten 3 aussagen gegen eine sprechen ohne jegliche Bewiese um die 3 zu überführen, wird die Anzeige dann abgebrochen und der Anzeiger auf Verleumdung verklagt?

Wer der Anzeiger ist, wissen wir nicht, vermuten aber dass es der Vater von J ist.

Danke erstmals für die Antworten



Hank
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Beitrag von Hank » 21.01.2012, 00:04

Klingt nach der üblichen alten Leier - früher einmal hätte man gesagt, erzähl' das deiner Großmutter - in Österreich gibt es jährlich immerhin ca. 25.000 Anzeigen wegen Vergehen nach Suchtmittelgesetz.

Nur mit einer guten einsehbaren Begründung wird man allerdings eine Urinprobe verneinen können, meistens ist ja ein Amtsarzt in der Bundespolizeidirektion zur Stelle. Und: Wer als Autofahrer einen Alkotest ablehnt, eh schon wissen...

Die Ermittlung von Mobilfunkdaten ist insbesondere zulässig z.B. für Zwecke der allgemeinen Hilfeleistung im Ermittlungsverfahren oder zur Abwehr gefährlicher Angriffe und Straftaten. Wird die Polizei also nicht hergehen und sagen "so, und jetzt wir hören Sie ab sofort ein bisschen ab"...

Die Staatsanwaltschaft wird sich jedenfalls ein Bild von der Angelegenheit machen und jeden von Euch erst einmal routinemäßig zur städtischen Gesundheitsbehörde schicken.

Das Prinzip in der österreichischen Drogenpolitik heißt "Therapie statt Strafe". Gerade bei jungen Leuten wird genau geschaut welche Zukunftsprognose zu stellen ist. Also: Wie sieht es mit der Arbeit und in der Schule aus, wie sind die Familienverhältnisse, wie ist der allgemeine Gesundheitszustand von Euch?

Der Amtsarzt oder Ärztin als Verwaltungsbehörde melden dann der Staatsanwaltschaft ihr medizinisches Gutachten und diese entscheidet dann, ob die Anzeige vorläufig niedergelegt werden kann oder ob und welche therapeutischen Maßnahmen zu setzen sind.

Drogenkonsum wird in einem gesellschaftlich verträglichen Ausmaß in Österreich toleriert, Handel und Weitergabe, insbesondere mit geschäftlichem Hintergrund (Steuerhinterziehung!!), dagegen dezidiert nicht.

Hank, 8) 8) 8) 8)

Stefan Spreitzer
Beiträge: 2
Registriert: 19.01.2012, 22:25

Beitrag von Stefan Spreitzer » 21.01.2012, 16:25

danke für die Antwort!

also heißt das jetzt das ich nicht wissen kann ob sie mich abhören, ich damit aber rechnen müsste?

sollten wir keine auffälligkeiten zeigen (gras verschwindet ja nach 4-5 Tagen aus dem Urin) wird die Anzeige dann wahrscheinlich niedergelegt oder? sie haben ja keine beweise!

aber wir 4 die eltern von S und eine anwältin treffen uns eh noch am Montag um die Sache genau zu besprechen, hoffentlich klappt das alles ohne weitere Unannehmlichkeiten...

Johannes Springer
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Registriert: 29.01.2009, 23:28

Beitrag von Johannes Springer » 05.02.2012, 05:09

Ich habe mal vor 20 Jahren in einem Labor gearbeitet; soweit ich weiß waren damals Cannabinoide schon 2-3 Wochen lang im Urin nachweisbar, in Blut 4-6 Wochen, in Haarproben .. solange Deine Haare sind - Monate bis Jahre zurück.
Cannabinoide sind fettlösliche Substanzen und werden im braunen Körperfett gespeichert. D.h. sie können bei ungesunder Ernährung auch laufend über einen längeren Zeitraum wieder freigesetzt werden.
Ich schätze daß die Nachweismethoden heute noch dazu um einiges besser sind als damals.

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