Hätte eine Frage zum Thema "Änderung im Grundbuch im Todesfall".
Habe ein wenig recherchiert und bisher bin ich auf folgendem Wissensstand (ich bitte um Korrektur, wenn fehlerhaft und um Nachsicht, wenn juristisch nicht ganz korrekt):
Wenn der Verstorbene Grundstücke besessen hat, müssen die Hinterbliebenen / Erben die Änderungen im Grundbuch (entsprechend der Verlassenschaft) durchführen lassen. Wenn diese das innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens nicht machen, geschieht das durch den Notar.
Soweit ist das für mich auch logisch und verständlich.
Jetzt also zu meiner konkreten Frage:
Was passiert, wenn diese Änderung nicht geschieht und noch einige Jahre später der Verstorbene als Eigentümer im Grundbuch (B-Blatt) steht?
Wer ist dann der Eigentümer?
- Der Verstorbene kann es ja nicht mehr sein.
Die geschaffene Rechtspersönlichkeit des Nachlasses als juristische Person gibt es - so nehme ich an - auch einige Jahre später nicht mehr.
Der Erbe? Doch der steht ja nicht im Grundbuch.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Vielen Dank schon mal.
LG