richterin vertagt auf unbestimmte zeit, ehegatte vermietet

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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mariacarolina2
Beiträge: 3
Registriert: 15.12.2011, 17:02

richterin vertagt auf unbestimmte zeit, ehegatte vermietet

Beitrag von mariacarolina2 » 15.12.2011, 17:19

mein noch-mann wurde im juli zu 8 monaten bedingt verurteilt.(gewalt in der familie). beim letzten scheidungstermin am 21.11. habe ich am beginn der verhandlung auf verlangen des gatten den schlüssel des gemeinsamen hauses übergeben. am ende der verhandlung hat die richterin auf unbestimmte zeit vertagt. sie geht operieren.
mein mann hat das haus anscheinend vermietet. an eine ungarische prostituierte die auch schon in österreich in privatkonkurs war und derzeit im facebook postet, dass die in ebendieses haus einzieht, schon umbaut etc.
ich habe, da es noch keine vermögensrechtliche aufteilung gibt --kein haus, kein geld (das steckt alles in diesem haus) und sitze mit meinen kindern in einem haus ohne heizung.
kann ich das irgendwie noch verhindern? gilt das nicht noch als eheliche wohnung?(bin im august nicht ganz freiwillig ausgezogen) kann ich da nicht dringendes wohnbedürfnis anmelden? Mein mann hat bargeld genug aus dem verkauf geerbter liegenschaften. ich hab gerade noch 37 euro bis 8. jänner. kann ich, wenn er schon über das haus eigenmächtig verfügt meinen anteil einklagen bzw. was kostet das.......
ich bin absolut verzweifelt und weiss nicht mehr weiter... ach ja - das ganze läuft übers bg wr. neustadt



selina
Beiträge: 86
Registriert: 30.08.2011, 21:33

Beitrag von selina » 15.12.2011, 19:55

Erstmal ganz ruhig!

Hier ist wohl etwas Ordnung nötig:

- die Scheidung ist noch nicht ausgesprochen?

- das umstrittene Haus war die eheliche Wohnung und wurde von beiden Parteien gemeinsam erwirtschaftet?
Warum mussten Sie dann den Schlüssel abgeben?

- Sie sind aufgrund von Gewalt in der Familie mit den Kindern ausgezogen?
Erfolgte dann die Wegweisung des Gatten, und warum sind Sie dann nicht wieder ins Haus eingezogen?

- der 'Noch-Götter-Gatte' ist inhaftiert?

- wer ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft?

Wenn etwas mehr Klarheit herrscht kann Ihnen eher geholfen werden.

LG
Selina

Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 18.12.2011, 11:06

Da ja Kinder im Spiel sind und die ziemlich sicher am meisten unter dieser Situation leiden, wenden Sie sich doch ans Jugendamt in Wr. Neustadt, Kinder- und Jugendanwaltschaft St. Pölten oder an eine Familienberatungsstelle in Ihrer Nähe - Hauptsache, Sie kommen mit qualifizierten Stellen ins Gespräch, das ist auch für Sie sicher eine erste Erleichterung.

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