Verordnung von Ortsgebiet und Bemessungsgrundlagen

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Andreas Eymannsberger
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Registriert: 08.11.2011, 13:07

Verordnung von Ortsgebiet und Bemessungsgrundlagen

Beitrag von Andreas Eymannsberger » 08.11.2011, 13:23

Mich würde interessieren - es bedarf fürs Aufstellen einer Ortstafel (inkl. Ortsendetafel) entlang einer Bundesstraße einer Verordnung. Sofern die besagte Straße nicht schon dem Land übertragen wurde dürfte dafür ja der Bund zuständig sein?

Weil ich nirgendwo solche Verordnungen finde...

Welche Bemessungsgrundlagen gibt es für solche Verordnungen? Ich denke da konkret an die Bebauung. Bei Wikipedia steht etwas von zusmmenhängend bis 200m (einseitige? beidseitige Bebauung?) - allerdings ohne Angaben von Quellen.

UND: Der Status quo zählt für eine Verordnung ja nicht, oder?
Also z.B. wenn zum Zeitpunkt der Verordnung das Gebiet einseitig unverbaut und auf der anderen Straßenseite lose bebaut war - und trotzdem eine Ortstafel aufgestellt wurde (die Rechtmäßigkeit möchte ich eben eruieren) - dann ist es egal, wenn mittlerweile neue Gebäude errichter wurden und somit die Ortstafel mitlerweile legitim wäre. Aber es zählt der Status zum Zeitpunkt der Verordnung?!



Hank
Beiträge: 1526
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 11.11.2011, 01:04

Dürfte in dem Fall wohl eine normale Verwaltungsangelegenheit aufgrund einer der vielen bestehenden Verordnungen sein - Raumordnung ist Landessache, Flächenwidmung Gemeindsache, die Straßenemeistereien sind für Bundes- und Landesstraßen zuständig, auch die Straßenverkehrsordnung kennt diverse Gummiparagraphen à la "...je nach örtlichen und baulichen Gegebenheiten...".

Wenn Sie durch die Ortstafel in einem wichtigen persönlichen Interesse beeinträchtigt sein sollten, könnten Sie ein Verwaltungsverfahren - selbstverständlich nur während der Amtsstunden des Magistrats/Gemeindeamt - beantragen, um herauszufinden wer örtlich und sachlich Zuständig ist.

Vorsicht: Ortstafelstreitigkeiten können sehr langwierig sein...

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