Hilfe Umwidmung Grundstück: Ablauf & Zeit

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Michael Ransburg2
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Hilfe Umwidmung Grundstück: Ablauf & Zeit

Beitrag von Michael Ransburg2 » 05.11.2011, 12:48

Liebe Leute,

unser Grundstück (Kärnten) befindet sich gerade in der Umwidmung von Grünland in Bauland. Der Landesplaner war bereits da und hat seinen Sanktus gegeben. Die Umwidmung wurde kundgemacht und hängt gerade aus. Mitte Dezember ist die Sitzung des Gemeinderates, der die Umwidmung dann "beschließen" wird.

Kann mir jemand kurz schildern wie es dann weitergeht, welche Schritte also noch ausständig sind & wie lange das wohl noch dauern kann, wenn es keine Probleme gibt?

Danke & glg,
Michael



Hank
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Beitrag von Hank » 06.11.2011, 01:10

...und dann macht der Gemeinderat erst einmal wohlverdienten Weihnachtsurlaub, obwohl die Gemeinde jedem Bauinteressenten auf Verlangen Auskünfte in Bauangelegenheiten zu erteilen hat.

Nach erfolgter Umwidmung muss man erst einmal die Erteilung der Baubewilligung schriftlich bei der Behörde beantragen, dieser Antrag wird an der Amtstafel kundgemacht.

Dann kommt es zu einer Vorprüfung bezüglich
Interessen der Erhaltung des Landschaftsbildes oder des Schutzes des Ortsbildes und sonstigen Interessen wie Sicherheit der Lage oder nachbarschaftliche Überlegungen, Abwasser, Fahrwege - zu prüfen gibt es genug, keine Sorge.

Wird der Antrag dann schließlich nicht zurückgewiesen, kommt es zu einer Bauverhandlung mit Antragsteller, Anrainern, Behördenvertreter, Bauleiter am Ort des Geschehens.

Probleme gibt's sowieso fast immer - also ewig und drei Tage wird's schon dauern...

Hank

8) 8) 8) 8)

Michael Ransburg2
Beiträge: 7
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Beitrag von Michael Ransburg2 » 06.11.2011, 11:32

Hallo Hank!

Vielen Dank. Bedeutet das, dass die Umwidmung selbst (Grünland --> Baugrund) nach der Gemeinderatssitzung mitte Dezember beschlossene Sache ist? Können wir also dann schon die Baubewilligung beantragen? Oder sind nach der Gemeinderatssitzung noch weitere Schritte nötig bis zur Umwidmung?

Hintergrund meiner Frage ist, dass unser Kaufvertrag für's Grundstück erst mit erfolgter Widmung zustande kommt. Kommt die Widmung gleich nach der Gemeinderatssitzung zustande?

Danke & glg,
Michael

Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 08.11.2011, 21:34

Noch nie was von der fehlenden "Verwaltungsreform" in Ö-Reich gehört? Das ist jedenfalls ein Thema für Verwaltungsjuristen mit subtilen Kenntnissen der Verfassung und der Kärntner Gemeindeordnung.

Je nachdem was da drinnen steht, gibt's sicher eine Artenvielfalt an Bekämpungsmöglichkeiten des Gemeinderatsbeschlusses - irgendwer behauptet vielleicht der Bürgermeister wäre befangen gewesen oder erzürnte Nachbarn starten eine Unterschriftenaktion oder nicht alle Tagesordnungspunkte konnten in der Sitzung abgearbeitet werden und und und.

Trauen Sie sich, fragen Sie ungeniert bei Ihrer Gemeinde (die haben Auskunftspflicht) nach ob alles glatt gehen wird voraussichtlich - Sie tun ja nichts Unrechtes als Häuslbauer, oder?

Klar, mit den diversen Dorfkaisern darf man es sich natürlich nicht schon bei der Baubewilligung verscherzen, eh klar.

Grüße nach Carinthia, Hank 8) 8) 8)

isidoro
Beiträge: 89
Registriert: 15.04.2011, 20:17

Umwidmung

Beitrag von isidoro » 20.11.2011, 20:36

Nach dem Beschluss des Gemeinderates wird die Umwidmung an das Land Kärnten weitergeleitet. Diese Umwidmung wird dann in der Kärntner Landeszeitung verlautbart bzw wird dann rechtskräftig. Also abwarten bis das Land den Gemeinderatsbeschluss bestätigt und die Umwidmung verlautbart. Nachsatz: Bei jeder Gemeinde od. BH kann man in die Landeszeitung Einsicht nehmen (erscheint wöchentlich)

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